Finanztransaktionssteuer
Steuern auf Spekulationsgewinne
Einige Finanzexperten sehen die Spekulationen als Ursache für manche Währungs- und Finanzkrise an. Aus diesem Grund ist die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Gespräch. Diese Steuerart bringt jedoch für die Volkswirtschaft nicht nur Vorteile.
Geschichte der Finanztransaktionssteuer
Bereits seit mehreren Jahren wird die Einführung der Finanztransaktionssteuer als eine Form der Kapitalverkehrssteuer für Finanztransaktionen stark diskutiert. Die Einführung einer solchen Steuer hätte neben den fiskalpolitischen Aspekten eine tief greifende Auswirkung auf die Finanzmärkte. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass die Besteuerung von börslichen und außerbörslichen Transaktionen zu einem verminderten Handel führen würde. Vor allem kurzfristige Spekulationsgeschäfte und die daraus resultierenden Marktverfälschungen würden sich rückläufig entwickeln.
Der Grundgedanke der Einführung einer solchen Steuer geht bereits auf das Jahr 1972 zurück. Schon damals schlug der US-Amerikaner James Tobin vor, dass alle internationalen Devisentransaktionen mit einer Steuer belegt werden. Dabei sah Tobin weltweit eine einheitliche Steuer in Höhe von etwa 0,05 Prozent bis 1,0 Prozent vor.
Verschiedene Währungskrisen, die nach Ansicht vieler Experten auf reine Spekulationen und nicht auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes zurückzuführen sind, hätten durch die Einführung einer solchen Steuer wahrscheinlich verhindert werden können. Aus diesem Grund wurde der von Tobin entwickelt Gedanke einer Finanztransaktionssteuer in jüngster Vergangenheit mehrmals wieder aufgegriffen. So wurde beispielsweise im Jahr 2002 der deutsche Professor Paul Bernd Spahn vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung damit beauftragt, die Möglichkeit der Einführung einer Devisentransaktionssteuer zu prüfen. Er sprach sich für die Einführung einer solchen Steuer aus und entwickelte ein Konzept mit dem Namen Tobin cum circuit breaker.
Gestaltungsprobleme bei der Finanztransaktionssteuer
Obwohl die Einführung einer Finanztransaktionssteuer seit nun mehr vielen Jahren diskutiert wird, ist dies bis jetzt noch nicht geschehen. Die Gründe hierfür sind in den Problemen der Gestaltung zu finden.
Viele Experten gehen davon aus, dass nur bei einer weltweiten Einführung einer Transaktionssteuer die gewünschten Erfolge beispielsweise in Form der Eindämmung von Spekulationen erzielt werden können. Aufgrund der Uneinigkeit zwischen den verschiedenen Ländern ist jedoch in naher Zukunft eine solche Einführung nicht zu erwarten. Einige Länder haben in einem Alleingang Steuern auf Transaktionen erhoben. So hat beispielsweise Schweden in den Jahren 1984 bis 1991 eine Art Börsenumsatzsteuer einbehalten. Allerdings führte die Einführung einer solchen Steuer zu einem drastischen Rückgang aller Börsengeschäfte, auch eine Kapitalflucht war die Folge. Aufgrund dieser Erfahrungen aus der Vergangenheit raten viele Experten davon ab, dass ein Land im Alleingang eine solche Steuer einführt.
Inzwischen wird bereits über eine länderübergreifende Einführung der Finanztransaktionssteuer in Europa stark diskutierte. Neben einer generellen Einführung innerhalb der Europäischen Union kommt nach Ansicht einiger Befürworter auch eine flächendeckende Einführung in den Euro-Ländern sowie der Schweiz und Großbritannien infrage. Allerdings sprechen sich einzelne europäische Staaten gegen die Einführung dieser Steuer aus. Auch einige Steuergegner raten von dieser Steuer ohne US-amerikanische Beteiligung grundsätzlich ab.
Verteilung der Finanztransaktionssteuer
Bei einer länderübergreifenden oder sogar weltweit eingeführten Finanztransaktionssteuer müssten sich die verschiedenen Länder über die Verteilung des Steueraufkommens einigen.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine solche Abgabe als eine nationale oder internationale Steuer eingeführt werden sollte. Eine nationale Steuer würde bewirken, dass einzelne Staaten vom Großteil des Steueraufkommens profitieren. So hat beispielsweise die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich festgestellt, dass ein Großteil der Devisentransaktionen auf 6 Finanzplätze verteilt ist. In Europa sind dies London und Zürich, die restlichen bedeutendsten Plätze befinden sich in New York, Tokio, Singapur und Hongkong. An diesen 6 Finanzplätzen fanden beispielsweise im Jahr 2007 rund drei Viertel aller Transaktionen statt. Im Fall einer Einführung einer nationalen Finanztransaktionssteuer würden die Länder, in denen die jeweiligen Finanzplätze ansässig sind, den Großteil der Steuern auf Transaktion vereinnahmen. Laut diversen Berechnungen könnte in einem solchen Fall beispielsweise Großbritannien einen Großteil seines Steueraufkommens aus dieser Steuer erzielen und andere Steuerarten senken. Andere Länder wären jedoch stark benachteiligt.
Alternativ zu einer nationalen Steuer könnte die Einführung einer internationalen Steuer sinnvoll sein. Das Steueraufkommen würde dann nach einem vorher festgelegten Verhältnis aufgeteilt. Allerdings dürfen nach heutiger Rechtsprechung nur einzelnen Staaten und nicht Staatenbünde wie die EU Steuern erheben.
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