Das steuerfreie Existenzminimum
So hoch sind die Werte für 2023

Bundesregierung legt höhere Wert fest

Die Diskussionen um den Regelsatz für Hartz IV lenkt den Blick auf das Existenzminimum. Grundsätzlich wird zwischen verschiedenen Formen des Existenzminimums unterschieden. Aus steuerlicher Sicht entfällt auf diesen Grundfreibetrag keine Einkommensteuer. Für das Jahr 2023 hat die Bundesregierung das steuerfreie Mindesteinkommen auf 10.908 Euro festgelegt. Für 2024 soll der Wert bei 11.472 Euro liegen.

Existenzminimum - Begriffserklärungen

Der Begriff des Existenzminimums kann aus verschiedenen Blickwinkeln definiert werden. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff den Grundbedarf eines Menschen für das Überleben. Dazu zählen z.B. Nahrung, Kleidung oder eine Wohnung. Wie hoch der Wert dieses Minimums angesetzt wird, ist je nach Gesellschaft unterschiedlich. Über das reine physische Existenzminimum besteht heutzutage jedoch die Ansicht, dass jedem Menschen die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gegeben werden sollte.

Aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass in Deutschland der Sozialhilfesatz das Minimum an Versorgung für jeden Bürger darstellt. Der Mindestbedarf wird vom Gesetzgeber festgelegt und an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Auf diese Weise werden die Sätze für das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter und die Hilfe zum Lebensunterhalt ermittelt.

Der Mindestbetrag, der pfändungsfrei ist, wird als schuldrechtliches Existenzminimum bezeichnet. Seit Juli 2023 liegt dieser Wert für eine alleinstehende Person bei 1.409,99 Euro netto pro Monat. 

Das steuerfreie Existenzminimum

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das steuerliche Existenzminimum nicht geringer als das Sozialhilfeniveau ausfallen darf. Für diesen sogenannten Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Seit 1995 veröffentlicht die Bundesregierung alle zwei Jahre den Existenzminimumbericht. Darin werden das steuerfreie Existenzminimum sowie die Berechnungsgrundlagen beschrieben. Der Wert setzt sich auf folgenden Komponenten zusammen:

  • Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Dinge des täglichen Bedarfs,
  • Wohnung,
  • Heizkosten,
  • Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 10.908 Euro für jeden Steuerpflichtigen. Der Freibetrag wird an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Aufgrund der zuletzt deutlich höheren Inflationsraten ergibt sich eine im Vergleich zu den Vorjahren stärkere Anpassung.

Der Kinderfreibetrag liegt 2023 bei 6.024 Euro und soll 2024 auf 6.384 Euro angehoben werden.

Existenzminimum orientiert sich an Hartz IV

Die Frage nach dem Existenzminimum ist nichts anderes als: Was braucht der Mensch zum Leben? Da die Festlegung der Hartz IV-Sätze auch die Höhe des steuerfreien Grundfreibetrags bestimmt, wird der Regelsatz an Hand der tatsächlichen Ausgaben für Wohnen und Lebensunterhalt von der Regierung ermittelt. Basis sind die Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Folgende Ausgaben werden bei der Berechnung des Regelsatzes z.B. berücksichtigt:

  • Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke,
  • Bekleidung,
  • Wohnen und Energie,
  • Verkehr,
  • Bildung,
  • Freizeit und Kultur.

Folgende Posten werden bei der Festlegung des Existenzminimums nicht berücksichtigt:

  • Alkohol,
  • Kraftstoffe,
  • Zigaretten,
  • Futter für Haustiere,
  • Kosten für Lottospiele.