Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung
In der Bundesrepublik Deutschland werden alle Bürger durch ein sogenanntes soziales Netz abgesichert. Aus diesem Grund sind fast alle Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber aber auch viele andere Erwerbstätige dazu verpflichtet, Beiträge in die folgenden Sozialversicherungskassen abzuführen:
- gesetzliche Rentenversicherung,
- gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung,
- gesetzliche Unfallversicherung.
Aus diesen Versicherungen erhalten die Versicherungsnehmer im Leistungsfall beispielsweise eine Unterstützung für die Sicherung der medizinischen Versorgung beziehungsweise des Lebensunterhalts. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass hier in vielen Fällen nur eine Grundabsicherung gewährleistet werden kann.
So erhalten die Versicherungsnehmer zum Beispiel aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung, diese ist ein Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung, im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nur eine kleine Rente. Die Höhe dieser Rente ist abhängig vom Verdienst des Versicherungsnehmers sowie seiner Erwerbseinschränkung. Bei einer hohen Einschränkung, die dem Versicherungsnehmer maximal noch erlaubt 3 Stunden am Tag zu arbeiten, hat der Versicherte einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Falls jedoch eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden zumutbar ist, reduziert sich die Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung um die Hälfte und beträgt dann sogar weniger als 20 Prozent des letzten Einkommens.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt nicht den Bedarf
Aufgrund der vergleichsweise geringen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist festzustellen, dass im Fall einer Erwerbsunfähigkeit die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht dazu ausreicht, den Einkommensverlust vollständig zu kompensieren. Somit entsteht eine Versorgungslücke, die nur durch eine private Absicherung geschlossen werden kann.
Hierfür bietet sich unter anderem die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass bei dieser Versicherung ebenso wie in der Regel auch bei der gesetzlichen Versicherung für alle Versicherungsnehmer kein Berufsschutz vorgesehen ist. Dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass ein Versicherungsnehmer bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine Leistungen aus der privaten oder der gesetzlichen Versicherung erhält und somit bei einer bestehenden Erwerbsfähigkeit in ein anderes Berufsfeld wechseln muss. Durch diesen Wechsel entsteht dem Versicherungsnehmer in der Regel ein Einkommensverlust, da in den meisten Fällen die Anforderungen an die neue Beschäftigung geringer sind und somit oftmals auch die Bezahlung niedriger ausfällt.
Aus diesem Grund lohnt sich ein Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht. Ausnahmen hiervon gelten nur für wenige Personengruppen, wie zum Beispiel Schüler, die sich bis jetzt noch für keinen Beruf entschieden haben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Da weder die gesetzliche noch die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung generell einen Berufsschutz vorsieht, empfiehlt es sich für alle Erwerbstätigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Vorteil dieser Versicherung im Gegensatz zur reinen Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt darin, dass bei der Prüfung des Leistungsanspruchs die berufliche Situation des Erwebstätigen berücksichtigt wird und der Versicherte bereits dann eine Leistung erhält, wenn er seinen bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann. Gerade unter der Berücksichtigung, dass vor allem Berufskrankheiten wie zum Beispiel Allergien zu einer Berufsunfähigkeit führen können, wird der Vorteil dieser Versicherung offensichtlich.
Da die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Vergleich zur Erwerbsunfähigkeit wesentlich größer ist, fallen die Beiträge für diese Versicherung etwas höher aus. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass die Höhe der Prämie nicht nur von der Versicherungssumme sowie dem ausgeübten Beruf abhängt, sondern auch vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers beeinflusst wird. Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass jüngere Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu günstigeren Konditionen erhalten und somit während der gesamten Vertragsdauer von einem niedrigeren Beitrag profitieren, sodass ein zeitiger Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll ist.
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