Zahlungsdauer der Erwerbsminderungsrente
Ab wann wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Unabhängig davon, ob eine volle und teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird, beginnt die erste Rentenzahlung erst ab dem siebten Monat der Arbeitsunfähigkeit. Zuvor erhalten Versicherte die gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers sowie im Anschluss die Leistungen des Krankentagegeldes aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, müssen daher Besserverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für das Krankentagegeld abschließen. Für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist also die Prognose des behandelnden Arztes zur Arbeitsunfähigkeit entscheidend. Bei voraussichtlich länger als sechs Monate andauernden Erkrankungen erfolgt die Einstellung des Krankentagegeldes.
Da die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen einige Woche dauern kann, sollte man die Beantragung so früh wie möglich vornehmen, um eine lückenlose Versorgung zu erhalten.
Zeitraum der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine sogenannte Zeitrente. Dies bedeutet, dass die Rente nicht zeitlich unbefristet gewährt, sondern nach Ablauf von drei Jahren überprüft wird, also insbesondere, ob die medizinischen Voraussetzungen noch vorliegen. Sollte der Rententräger zu dem Ergebnis kommen, dass die Arbeitsfähigkeit bei mehr als sechs Stunden am Tag liegt, wird die Zahlung eingestellt.
Nach neun Jahren Bezugsdauer wird die EM-Rente jedoch zur Dauerrente. Zum 65. bzw. 67. Lebensjahr des Versicherten wird die Zahlung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in eine normale Altersrente umgewandelt.
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