Bedingungen der Erwerbsminderungsrente

Gesetzliche Voraussetzungen

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Wer diese im Sozialgesetzbuch aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt, geht leer aus. Nachfolgend sind die wesentlichen Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen aufgeführt.

Erwerbsminderungsrente: Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Zunächst einmal darf die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht überschritten worden sein. Der Versicherte muss also noch im Erwerbsleben stehen. Das Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt muss zudem weniger als sechs Stunden pro Tag betragen. Die Prüfung wird durch den gesetzlichen Rententräger vorgenommen. Zu beachten ist, dass die Verweisung auf einen anderen als den ausgeübten Beruf möglich ist.

Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zählen die Erfüllung einer fünfjährigen Wartezeit sowie die Zahlung von mindestens drei Jahren mit Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre. In Ausnahmefällen muss die Wartezeit nicht erfüllt werden. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die zu einer Erwerbsunfähigkeit führe, besteht trotzdem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

In diesem Fall gilt jedoch die Bedingung, dass der Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war oder in den letzten zwei Jahren mindestens für 12 Monate lang Pflichtbeiträge entrichtet hat. Eine Ausnahme gilt zudem, wenn die Erwerbsminderung in den ersten sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist. Auch in diesem Fall besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente

Die erste Voraussetzung für die Bewilligung ist das Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die zu einer verminderten Erwerbsfähigkeit führt. Dies können z.B. Erkrankungen der Wirbelsäule, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Leiden oder Krebserkrankungen sein. Dich nicht jede Krankheit führt zwangsläufig zur Anerkennung durch den Rentenversicherungsträger. Im Schnitt ist nur jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente erfolgreich.

Aus diesem Grund sollte der Antragsteller aussagekräftige medizinische Gutachten von Fachärzten bei der Antragstellung mit einreichen. Zudem kann es hilfreich sein, die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Die Erwerbsminderungsrente wird für Versicherte der Jahrgänge ab 1961 ausgezahlt. Je nach Restleistungsvermögen wird die

  • volle Rente,
  • teilweise EM-Rente oder
  • keine Rente

ausgezahlt. Nur wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat noch Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Allerdings sollte jedem Versicherten klar sein: Die gesetzliche Versorgung bietet lediglich eine Grundsicherung. Eine ergänzende private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Berufstätigen erforderlich.

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