Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wie erfolgt die Antragstellung?

Keine Rente ohne Antrag. Dieser Grundsatz gilt für alle gesetzlichen Rentenansprüche. Daher muss ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft daraufhin, ob ein Anspruch besteht und die Voraussetzungen erfüllt werden.

Unterlagen zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente muss der Rentenversicherte einen Antrag beim zuständigen Träger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund) stellen. Dafür stellen die Rententräger besondere Antragsformulare zur Verfügung, die man verwenden sollte. Ein formloser Rentenantrag ist zwar möglich, bedeutet jedoch, dass sich die Prüfung des Leistungsanspruchs unnötig in die Länge ziehen kann.

Grundsätzlich verfügt der Rententräger bereits über die wesentlichen Versicherungsunterlagen. Trotzdem kann es vorkommen, dass einzelne Nachweise (z.B. über Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildung) fehlen und im Versicherungsverlauf noch nicht berücksichtigt sind. Diese Unterlagen sollten bei der Antragstellung eingereicht werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente vorliegen. Dies erfolgt an Hand der vorgelegten ärztlichen Berichte. Der Rententräger ist jedoch berechtigt, weitere ärztliche Gutachten anzufordern bzw. durch den sogenannten Vertrauensarzt erstellen zu lassen. Auf diese Weise soll das Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt festgestellt werden.

Weitere Bedingungen für die EM-Rente

Neben den medizinischen müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu muss der Antragsteller mindestens fünf Jahre lang gesetzlich rentenversichert sein. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Erst dann besteht überhaupt ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Der Rentenantrag muss nicht unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger abgegeben werden. Auch die Gemeinden und gesetzlichen Krankenkassen sind zur Annahme und Auskunft berechtigt.

Übrigens wird die Erwerbsminderungsrente nicht automatisch bis zum Renteneintrittsalter gezahlt. Vielmehr gewährt der Rententräger die EM-Rente für einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Der Versicherte muss das Fortbestehen der verminderten Erwerbsfähigkeit durch aktuelle ärztliche Gutachten nachweisen. Aufgrund dieser Restriktionen wird jedem Berufstätigen der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.

Chancen des Rentenantrags auf Bewilligung

Nicht jeder Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist erfolgreich. Nur knapp jeder zweite Antrag wird überhaupt bewilligt, d.h. andersherum muss jeder Zweite ohne eine Unterstützung durch den gesetzlichen Rententräger auskommen. Die Ablehnung durch die Gutachter erfolgt, weil bei den Antragstellern ein Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt von mehr als sechs Stunden pro Tag bestehen würde. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Wer seine Chancen auf Erwerbsminderungsrente erhöhen will, sollte daher dem Rentenantrag aussagekräftige Gutachten über die Erkrankung vorlegen. Im Idealfall stammen diese von unterschiedlichen Fachärzten. Auch der Verweis auf Gutachten, die bei der Arbeitsagentur oder der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen, kann manchmal hilfreich sein.

Im übrigen kann der Antragsteller gegen die Ablehnung des Rentenantrags Widerspruch einlegen. Bei rund einem Drittel der abgelehnten Anträge wird dem Widerspruch stattgegeben.

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