Erneuerbare Energien
Klimaschutz durch regenerative Energien
Erneuerbare Energien in Form von Biomasse, Solarenergie, Wind- und Wasserenergie und vielen anderen natürlichen Stoffen verringern langfristig den Treibhauseffekt. Wir zeigen auf, welche Energiequellen sinnvoll sind und wie sich die finanziellen Förderungen gestalten.
Erneuerbare Energien - was gehört dazu?
Erneuerbare Energien, das ist ein Begriff, der seit einigen Jahren in aller Munde ist. Spätestens seit dem Erlass Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes sind Bauherren verpflichtet, einen Anteil von 14 Prozent des Heiz-Energiebedarfs durch den Einsatz dieser natürlichen Energiequellen zu decken. Die heute geläufigsten Energiequellen sind
- Erdöl,
- Erdgas,
- Kohle,
- Erneuerbare Energien,
- Atomenergie.
Dass die fossilen Energiequellen Erdöl, Erdgas und Kohle nur noch begrenzt verfügbar sind, ist schon seit Langem bekannt und Atomenergie ist seit dem Bau der ersten Atomkraftwerke heftig umstritten. Es ist also naheliegend, dass langfristig auf andere Energiequellen zurückgegriffen werden muss. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das in seiner ersten Fassung im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, wurden staatliche Förderungen für die Nutzung regenerativer Energiequellen festgelegt. Seither ist die Nutzung der natürlichen Energieressourcen besonders in Privathaushalten stark angestiegen.
Nicht immer ist deutlich, welche natürlichen Stoffe zu den regenerativen Energien gehören. Die wohl bekanntesten natürlichen Energieerzeuger sind Sonne, Wind und Wasser. Während man Wind und Wasser vorwiegend zur Stromerzeugung einsetzt, ist die Solarenergie zur Warmwasser-Bereitung und somit auch zur Heizungsunterstützung sowie zur Stromerzeugung verwendbar. Als Heizenergie eignet sich regional auch die Verwendung der Erdwärme. Regenerative Energien werden aber auch aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt. Dazu zählen Holz, Pflanzen und andere Formen der Biomasse, die in Form von Biogas, Bio-Öl oder durch Verbrennung eingesetzt werden.
Kosten für erneuerbare Energien
Der Einsatz regenerativer Energiequellen ist für Hausbesitzer zunächst einmal mit Investitionskosten verbunden, sei es die Errichtung einer Fotovoltaikanlage, die Anschaffung von Windrädern oder einer Solaranlage zur Warmwasser-Bereitung. Die Energieerzeugung aus Wasserkraft ist in Privathaushalten nur in den wenigsten Fällen realisierbar und beschränkt sich daher auf den Kraftwerksbetrieb. Pelletheizungen und Pelletöfen sind weitere Nutzungsmöglichkeiten, die erneuerbare Energien einsetzen, aber auch die Errichtung eines Kachelofens zur Holzverbrennung. Alle Maßnahmen sind mit relativ hohen Kosten verbunden.
Die preisgünstigsten Möglichkeiten zur Nutzung regenerativer Energien stellen die Anschaffung von Einzel-Pelletöfen und die Installation von Solaranlagen dar. Je nach Größe und Kapazität sind sie unter Umständen schon für ein- bis zweitausend Euro realisierbar. Auch kleine Windräder zur Installation auf einem Haus- oder Garagendach sind für rund zweitausend Euro erhältlich. Der Ersatz einer kompletten Heizungsanlage durch eine Pelletheizung, in der Holzpellets verbrannt werden, ist mit Kosten zwischen 10 000 und 15 000 Euro verbunden. Rund 20 000 Euro und mehr müssen aufgewendet werden, um eine leistungsstarke Fotovoltaikanlage oder eine Geothermie-Anlage mit Wärmepumpe zu installieren. Stellt man diesen Kosten die Ersparnis an Strom- und Heizkosten gegenüber, so wird schnell deutlich, dass erneuerbare Energien zwar umweltfreundlich sind, aber nicht immer wirtschaftlich, da zunächst hohe Investitionskosten erforderlich sind. Nur durch staatliche Förderungen wird der Anreiz zur Nutzung verstärkt.
Erneuerbare Energien - Staatliche Förderung
Mit dem Erlass des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde festgelegt, dass Hauseigentümer, die in Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien investieren, eine staatliche Förderung erhalten. Die beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes ließen nicht lange auf sich warten, denn in den letzten Jahren haben mehr Hauseigentümer Fotovoltaik-Anlagen und Solaranlagen errichtet, als der Gesetzgeber gedacht hätte. Das führte dazu, dass die meisten Fördertöpfe des Bundes, der Bundesländer und der Kommunen schnell ausgeschöpft waren. Für den Gesetzgeber hatten dieser große Erfolg sowie die sinkenden Kosten für die Anschaffung von Fotovoltaik-Anlagen aber auch zur Folge, dass ab dem Sommer 2010 die Einspeisevergütungen für die Erzeugung von Solarstrom drastisch gesenkt wurden.
Grundsätzlich besteht die staatliche Förderung für erneuerbare Energien aus Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen, die meist von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt werden und bezüglich der Stromerzeugung aus der Einspeisevergütung, die von den Stromversorgern für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energiequellen bezahlt wird. Die Gewährung von Zuschüssen ist nur noch in wenigen Fällen möglich und entfällt zeitweilig vollständig. Zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind nach wie vor erhältlich. Die Einspeisevergütung für Solarstrom beträgt ab dem 1. Juli 2010 abhängig von der Kapazität der Fotovoltaik-Anlage zwischen 32,88 und 26,14 Cent pro Kilowattstunde und sinkt zukünftig jährlich.
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