Steuertipps bei der Erbschaftssteuer

Ratgeber zur Steuervermeidung

Die Zahlung von Erbschaftssteuer lässt sich aufgrund der Meldepflichten nicht vermeiden. Durch eine Nachlassplanung lässt sich die Steuerlast jedoch umgehen bzw. vermindern. Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Steuertipps.

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Schenkung verringert Erbschaftssteuer

Wer für seinen Nachlass bereits zu Lebzeiten eine Regelung trifft, kann für die Hinterbliebenen die Erbschaftssteuer vermeiden. Bei einer Schenkung erfolgt die Vermögensübertragung an die Erben bereits vor dem Tod. Wer den Schenkungssteuerfreibetrag nutzt, kann Vermögen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei übertragen. Der Freibetrag kann alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden. Eine rechtzeitige Planung ist bei steuerfreien Übertragungen also ratsam. Die Höhe des Freibetrags orientiert sich am Verwandtschaftsgrad des Schenkenden zum Empfänger. Grundsätzlich gilt: Für nähere Verwandte, z.B. Ehegatten oder Kinder, steht ein größerer Spielraum zur Verfügung als für entfernte Angehörige.

Weiterer Vorteil: Künftige Wertzuwächse des übertragenen Vermögens unterliegen nicht mehr der Erbschaftsteuer. Dies ist vor allem bei Grundstücken, Immobilien und Aktien bzw. Unternehmensanteilen von Interesse.

Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge stößt bei vielen künftigen Erblassern jedoch auf Ablehnung. Meist steht die Befürchtung im Raum, bei einer Vermögensübertragung die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Allerdings kann der Veräußerer diese Problematik umgehen, wenn er sich Rechte vorbehalten lässt, die seiner Versorgung dienen. Dazu zählt z.B. der Vorbehalt eines Nießbrauchs oder von Rentenzahlungen. Auch Verpflichtungen im Pflegefall lassen sich vertraglich zusichern.

Weitere Steuertipps für die Erbschaftssteuer

Bei der Erbschaftssteuer werden für die zu zahlende Steuer bestimmte Steuerklassen zugrunde gelegt. Nahe Verwandte gelangen in die günstige Steuerklasse 1. Für Erben der Steuerklassen 2 und 3 gelten höhere Steuersätze. Durch Heirat oder Adoption lassen sich die Erben in eine günstigere Steuerklasse versetzen. Doch es gibt noch weitere Steuertipps.

Da für Betriebsvermögen bei der Nachlassbesteuerung Sonderregelungen gelten, sollte man die Verlagerung von Privat- in Betriebsvermögen in Erwägung ziehen. Weiterhin ist es sinnvoll, das Vermögen in Anlageklassen umzuschichten, für die eine geringere Besteuerung gilt. Dies trifft z.B. auf Immobilien oder Lebens- und Rentenversicherungen zu. Auch wenn der Gesetzgeber mit der Erbschaftssteuer-Reform einen höheren Wertansatz für Immobilien verlangt hat, lässt sich dieser durch ein qualifiziertes Gutachten absenken.

Anzeigepflicht im Erbfall

Eine Erbschaft ist innerhalb einer Frist von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt schriftlich zu melden. Beurkundungen, die von Gerichten, Behörden oder Notaren vorgenommen werden, werden ebenfalls dem zuständigen Finanzamt gemeldet. Gleiches gilt für Kreditinstitute, die Konto- und Depotstände von Verstorbenen sowie die Existenz von Schließfächern dem Fiskus melden müssen.

Grundsätzlich sollte jedoch vorher der Rat eines Steuerberaters oder eines spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt werden, um eine auf die persönliche Situation abgestimmte Strategie zu entwickeln.

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