Energieeffizienzklasse
Auswirkungen der Technikentwicklung auf die Energieeffizienz
Geschichte der Energieeffizienzklasse
In den 90er Jahren nahm das Umweltbewusstsein mehr und mehr zu. Vor allem die Politik forderte verstärkt, dass sich die Verbraucher am Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen aktiv beteiligen. Aus diesem Grund wurde neben dem Aufruf zum Energiesparen eine erhöhte Transparenz beim Ausweis des Energieverbrauchs gefordert. In diesem Zusammenhang wurde für verschiedene Elektrogeräte der Ausweis des Energieverbrauchs zwingend vorgeschrieben. Da reine Zahlen jedoch für einen Vergleich eher ungeeignet sind, wurde die sogenannte Energieeffizienzklasse eingeführt. Diese sagt grundsätzlich aus, ob ein Elektrogerät energiesparsam ist oder nicht.
Um dabei einen länderübergreifenden Vergleich zu ermöglichen, gibt es für den Ausweis der Energieeffizienzklasse ein europaweites Label, das sogenannte EU-Energielabel. Dieses enthält neben der Angabe über die Energieeffizienz auch weitere Daten. So wird zum Beispiel bei Waschmaschinen auch die Wasch- und Schleuderwirkung sowie der Wasserverbrauch angegeben. Da diese Faktoren für die Bewertung eines Elektrogeräts ebenso wichtig sind, sollten sie bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden.
Die Energieeffizienzklasse in Deutschland
Grundsätzlich gibt es bei der Energieverbrauchskennzeichnung europaweite Richtlinien. Die Umsetzung dieser Richtlinien unterliegt jedoch zum Teil den einzelnen Ländern. In Deutschland beispielsweise sind die gesetzlichen Regelungen für die Ausweisung des Energieverbrauchs in der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung festgehalten.
Diese Verordnung besteht aus gerade einmal 10 Paragrafen, hat aber vor allem für den Verbraucherschutz eine hohe Bedeutung. So ist durch diese Verordnung beispielsweise geregelt, wie der Ausweis der Energieeffizienzklasse im stationären Einzelhandel zu erfolgen hat und welche Richtlinien zum Beispiel im Versandhandel gelten. Zudem ist in dieser Verordnung aber auch festgehalten, für welche Geräte ein Ausweis des Energieverbrauchs zwingend vorgeschrieben ist. Als Beispiel für diese Ausweisungspflicht sind folgende Geräte zu nennen:
- Elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte,
- Waschmaschinen und Wäschetrockner,
- Geschirrspüler,
- verschiedene netzbetriebene Glühlampen.
Neben den bereits genannten Modellen gibt es noch verschiedene Geräte, bei denen die Angabe der Energieeffizienzklasse besteht oder in naher Zukunft geplant ist.
Vor- und Nachteile der Energieeffizienzklasse
Grundsätzlich konnte die Einführung der Energieeffizienzklasse nur begrüßt werden, da es durch die vorgeschriebene gesetzliche Kennzeichnung für den Verbraucher einfacher ist, die Energieeffizienz verschiedener Geräte miteinander zu vergleichen. Nachteilig ist es jedoch, dass die einst beste Klasse A inzwischen durch die Klassen A+ und A++ übertroffen werden kann, was Verbraucher verunsichern kann. Zudem sind je nach Gerätetyp verschiedene Steigerungen möglich. Aus diesem Grund besteht zwar für den Verbraucher auf der Grundlage des EU-Labels die Möglichkeit, Geräte miteinander zu vergleichen, das Label selbst sagt aber nicht zwingend aus, ob es sich nun um eines der energiesparsamsten Geräte dieser Art handelt oder nicht.
Zudem erweckt die Farbmarkierung oft den falschen Eindruck. So ist unter Umständen ein Elektrogerät mit einer hellgrün ausgewiesenen Energieeffizienzklasse B in der heutigen Zeit ein wahrer Energieverschwender. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll zu überdenken, ob der Energieverbrauch eventuell auf eine andere Art ausgewiesen werden könnte, um einem 10-fachen A+ vorzubeugen.
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