Energetische Sanierung
Geld vom Staat - Teil 1
Vor-Ort-Beratung
Sie wollen einen Architekten oder Ingenieur um Rat fragen, wie sich der bauliche Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und –verteilung sowie die Warmwasserbereitung verbessern lässt. Dabei geht es auch um die Nutzung erneuerbarer Energie. Der Fachmann schreibt einen Beratungsbericht, den er in einem Gespräch erläutert. Und der Staat beteiligt sich mit einem maximalen Zuschuss von 300 Euro bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Handelt es sich um ein Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, steigt der Zuschuss auf 360 Euro. Erhalten Sie auch Tipps, wie sich Strom sparen lässt, erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro. Maximal bekommen Sie 50 Prozent der Beratungskosten ersetzt.
Informationen und Anträge:
Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 411, Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn, Tel.: 06196 908-238, -262, -280, -282, -392, -311, -650, www.bafa.de
Energieberatung der Verbraucherzentralen
Sie können sich in den Verbraucherzentralen der Bundesländer Rat holen, die Beratung kostet 5 Euro. Themen: Baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, Regenerative Energien, Nutzerverhalten, Strom sparen, Fördermöglichkeiten oder eigene Maßnahmen. Wollen Sie zu Hause aktiv werden, gibt es zusätzlich eine erweiterte Beratung vor Ort. Da können Sie spezielle Probleme klären, wobei ihr Eigenanteil an den Beratungskosten 45 Euro beträgt. Und der Staat? Er fördert eine solche Beratung mit einem Zuschuss von 188 Euro.
Informationen und Anträge:
Zuständige Verbraucherzentralen, Terminanfragen: Tel. 0900 13 637-443, Internet: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de; www.verbraucherzentrale.info
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss/Kredit
Wollen Sie in einem „KfW-Effizienzhaus“ wohnen? Dann haben Sie bei der staatlichen Förderung die Wahl zwischen einem „KfW-Effizienzhaus 70“ und einem „KfW-Effizienzhaus 100“. Sie erhalten das Geld für Maßnahmen an Wohngebäuden. Bedingung: Der Bauantrag wurde vor dem 01.01.1995 gestellt. Der Maßstab für die Höhe der Gelder ist die „Energiesparverordnung 2007“: Sie definiert für einen Neubau Höchstwerte, die beim Energieverbrauch nicht überschritten werden dürfen. Sanieren Sie Ihr Haus auf dem Niveau der „Energiesparverordnung 2007“, entspricht das dem „KfW-Effizienzhaus 100“ (100 für 100 Prozent). Senken Sie Ihren Energieverbrauch auf 70 Prozent des Höchstwertes aus der Energiesparverordnung, bekommen Sie Ihre Förderung aus dem Topf „KfW-Effizienzhaus 70“ (70 für 70 Prozent). Je größer Ihre Anstrengungen sind, desto höher ist die staatliche Förderung: Beim „KfW-Effizienzhaus 100“ beträgt der Zuschuss zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens aber 7.500 Euro je Wohneinheit. Für das „KfW-Effizienzhaus 70“ erhalten Sie 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens aber 13.125 Euro.
Neben dem Zuschuss-Modell gibt es noch eine Förderung bei Krediten: Wenn ein Sachverständiger den angestrebten Standard beim KfW-Effizienzhaus bestätigt, gewährt die KfW Bankengruppe einen Tilgungszuschuss. Für das „KfW-Effizienzhaus 100“ beträgt er 5 Prozent des zugesagten Betrages. Im Fall des „KfW-Effizienzhaus 70“ sind es sogar 12,5 Prozent.
Einzelmaßnahmen: Sie werden auch gefördert, etwa die Wärmedämmung der Außenwände oder eine Erneuerung der Fenster. Kombinationen sind denkbar. Zuschuss-Modell: Sie bekommen fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 2.500 Euro je Wohneinheit). Oder: Sie erhalten einen Kredit der KfW-Bankengruppe, der 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdeckt. Das sind höchstens 75.000 Euro je Wohneinheit (Sanierung zum „KfW-Effizienzhaus“) und 50.000 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Die Zinshöhe richtet sich nach dem Kapitalmarkt.
Informationen und Anträge:
KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin, 10865 Berlin, Tel.: 01801 33 55 77, www.kfw-foerderbank.de
Ein Beitrag von Ingo Leipner
Weitere Informationen
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