Energetische Sanierung Zuschüsse

BAFA und KfW-Programm für erneuerbare Energien

Zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und direkte Zuschüsse – mit diesen Instrumenten fördert der Staat Ihr Engagement, wenn Sie in die energetische Sanierung Ihres Hauses investieren. Diese Serie zeigt auf, welche Programme der Bund für Privatpersonen aufgelegt hat. Teil 3: „Leben auf dem Land“, „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien“ und „KfW-Programm erneuerbare Energien“.

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Leben auf dem Land

In diesem Programm geht es u. a. um Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung. Und es fließt Geld, wenn landwirtschaftliche Gebäude als Wohnraum genutzt werden (Erwerb, Erhaltung und Erweiterung). Gefördert werden auch private Investitionen, um das Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebot im ländlichen Raum zu verbessern. Kredit gibt es bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Millionen Euro.

Informationen und Anträge:

Landwirtschaftliche Rentenbank, Postfach 101445, 60014 Frankfurt am Main, Tel.: 069 2107-700, www.rentenbank.de 

Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien – Investitionszuschuss (BAFA)

Das Marktanreizprogramm fördert verschiedene Formen erneuerbarer Energie, als Beispiele werden hier Pellets-Heizung, Erdwärme und Solarthermie herausgegriffen:

  • Pellets-Heizung: Eine Förderung gibt es für Anlagen, die automatisch beschickt werden und eine installierte Nennwärmeleistung von 5 bis 100 Kilowatt (kW) haben (auch Kombinationskessel). Allerdings muss der Wirkungsgrad des Kessels mindestens 89 Prozent betragen. Gebäude aus dem Bestand erhalten einen Zuschuss von 36 Euro je kW Nennwärmeleistung, für Neubauten gibt es 27 Euro je kW.  Je nach Gebäudeart und Leistungsfähigkeit der Anlage werden verschiedene Sätze als Mindestzuschuss gewährt. Boni gibt es auch: Sie erhalten 750 Euro mehr Förderung, wenn Sie zusätzlich eine Solarkollektor-Anlage installieren. Oder Sie bekommen einen „Effizienzbonus“: Es kann sein, dass Sie nur wenige Kosten sparen, weil Ihr Gebäude bereits einen geringen Primärenergiebedarf aufweist. Dann erhalten Sie aus diesem Programm eine Gesamtförderung, die  1,5- bis 2mal so groß ausfällt wie die Basisförderung. Entscheiden Sie sich für eine energieeffiziente Umwälzpumpe, erhöht sich die Förderung um 200 Euro.
  • Erdwärme: Zuschüsse gibt es für Wasser/Wasser- und Sole/Wasser- Wärmepumpen - 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, höchstes 3.000 Euro pro Wohneinheit. Maximal 15 Prozent der Nettoinvestitionskosten werden gefördert, wenn es sich um Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten handelt. Haben Sie für einen Neubau den Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt, gilt die Regel: Es wird ein Zuschuss bezahlt, der nur 10 Euro je Quadratmeter beträgt, maximal 2.000 Euro. Außerdem werden höchstens 10 Prozent der Nettoinvestitionskosten ersetzt, sobald ein Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten saniert wird. Für die Bonusregelungen gelten dieselben Spielregeln wie bei den Pellets-Heizungen.
  • Solarthermie: Der Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm ist von der Bruttokollektorfläche abhängig.  Modernisieren Sie ein Gebäude aus dem Bestand, erhalten Sie 60 Euro je angefangenen Quadratmeter (mindestens 410 Euro). Bei Neubauten beträgt die Förderung 45 Euro je Quadratmeter (mindestens 307,50 Euro). Erweitern Sie eine bestehende Anlage, gibt es 45 Euro für jeden neuen Quadratmeter. Doch diese Förderung ist begrenzt, bei 40 Quadratmetern ist Schluss. Auch solarthermische Anlagen können einen Bonus erhalten: Entsorgen Sie Ihren alten Heizungskessel und schaffen sich einen Brennwertkessel (Öl oder Gas) an, steigt die Förderung um 375 Euro. Anträge sind bis zum 31.12.2009 zu stellen. Dann gibt es noch einen „regenerativen Kombinationsbonus“: Installieren Sie zusätzlich eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage, erhöht sich die Förderung um 750 Euro. Das Programm erfasst auch neue Pumpen: Wer eine energieeffiziente Umwälzpumpe einbaut, streicht 200 Euro mehr an Förderung ein; besonders effiziente Solarkollektorpumpen  bringen zusätzlich 50 Euro.

Informationen und Anträge:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referate 433 - 437, Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn, Tel.: 06196 908-625, www.bafa.de

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KfW-Programm erneuerbare Energien – „Standard“

Dieses Programm vergibt zinsgünstige Kredite, um Strom aus erneuerbarer Energie bzw. Strom und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu fördern.

  • Erneuerbare Energien in Deutschland: Geld gibt es für das Errichten, die Erweiterung oder den Erwerb von Anlagen, die den Anforderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) genügen. Dabei kommen auch KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung zum Zuge, die nicht die Kriterien des Programmteils „Erneuerbare Energien – Premium“ erfüllen.
  • Erneuerbare Energien außerhalb Deutschlands: Auch bestimmte Investitionen im Ausland haben einen Anspruch auf staatliche Förderung. Es kann sich um Anlagen im grenznahen Bereich handeln, die dazu beitragen, die Umweltsituation in Deutschland zu verbessern. Oder es geht im gesamten Ausland um Investitionen, die deutsche Unternehmen getätigt haben.

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten werden durch einen Kredit finanziert, in der Regel 10 Millionen Euro je Vorhaben. Die Zinshöhe richtet sich nach dem Kapitalmarkt.

Informationen und Anträge:
KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5 - 9, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 01801 24 11 24, www.kfw-foerderbank.de 

Ein Beitrag von Ingo Leipner

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