Elternunterhalt

Elternunterhalt: Ein Thema mit Brisanz

Wer zahlt, wenn Papa ins Pflegeheim muss? Kinder sind ihren pflegebedürftigen Eltern gegenüber zu Elternunterhalt verpflichtet.

Elternunterhalt: Die Problematik der Pflegefälle

Über zwei Millionen Deutsche sind bereits auf Pflege im Alter angewiesen. Der demografische Wandel ist bereits in vollem Gange und könnte dafür sorgen, dass es schon 2050 doppelt so viele alte Menschen wie neu geborene Kinder in Deutschland gibt. Ein Viertel der Bevölkerung war schon im Jahr 2007 älter als 59 Jahre.

Diese Zahlen verdeutlichen, wie weit der demografische Wandel schon fortgeschritten ist, und belegen die Überalterung der Gesellschaft. Zusammen mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland sehr stark an. Vielerorts werden neue Alten- und Pflegeheime gebaut. Die Überalterung der Bevölkerung ist eng mit der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger verknüpft: Wenn die Menschen immer älter werden, sind sie auch immer öfter auf Pflege angewiesen. Nur wenige Bewohner in Altenheimen können sich noch alleine waschen, geschweige denn ihr Leben eigenständig meistern.

In diesem Zusammenhang ist auch der Elternunterhalt ein viel diskutiertes Thema: Kinder müssen nämlich mit ihrem eigenen Vermögen für den Elternunterhalt aufkommen.

Elternunterhalt: Definition

Als Elternunterhalt wird die rechtliche Verpflichtung bezeichnet, nach der Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Diese Rechtspflicht wird mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Kurz zusammengefasst bedeutet dies: Kinder müssen ihre Eltern finanziell unterstützen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

In der Praxis ergibt sich die Situation, dass Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet sind erst, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Als zuständige Sozialversicherung ist die gesetzliche Pflegeversicherung zwar für Pflegeleistungen verantwortlich, kommt aber nur bis zu den gesetzlichen Höchstbeiträgen für pflegebedürftige Senioren auf. Hier entsteht eine Differenz zwischen der Leistung der Pflegekassen und den tatsächlichen Pflegekosten, die zunächst mit dem eigenen Vermögen des Pflegebedürftigen und dann mit dem Elternunterhalt gedeckt wird.

Das Thema Elternunterhalt ist sehr komplex. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass Kinder finanziell für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen, wenn mangels Vermögen der Kinder kein Sozialhilfeträger einspringt.

Elternunterhalt: Berechnung

Der Elternunterhalt wird anhand des Einkommens der Kinder berechnet. Bei der Berechnung steht dem Kind erst einmal ein einkommensabhängiger Betrag für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung. Vor dem Elternunterhalt genießen zudem Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern und ehemaligen Partnern Vorrang. Auch weitere Abzugsposten wie Beiträge zur Altersvorsorge finden Berücksichtigung. Stehen nach Abzug all dieser Zahlungsverpflichtungen noch finanzielle Mittel zur Verfügung, müssen diese für den Unterhalt der Eltern aufgewendet werden.

Mehrere Kinder müssen alle für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Geschwister haften gesamtschuldnerisch. Der Elternunterhalt berechnet sich in diesem Fall anhand der jeweiligen Vermögensverhältnisse der Kinder. Auch Schenkungen der Eltern an die Kinder, die in den letzten zehn Jahren stattgefunden haben, können beim Elternunterhalt berücksichtigt werden.

Die Problematik verschärft sich aber noch mehr: Kinder sind nämlich nicht nur den eigenen Eltern gegenüber, sondern auch noch den Schwiegereltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. In diesem Fall sind nicht verheiratete Paare finanziell besser gestellt.

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