Elektronische Steuererklärung

Die Elektronische Steuererklärung

Die Elektronische Steuererklärung bietet sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen viele Vorteile, die wir Ihnen genauer erklären. Arbeitnehmer und Unternehmer können auf diese Weise schneller und unkompliziert ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben.

Die Elektronische Steuererklärung - Grundlagen

Bereits im Jahr 1996 hat die Oberste Finanzbehörde des Bundes und der Länder eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Möglichkeit der Abgabe von Steuererklärungen in der elektronischen Form zu überprüfen. Bis jedoch erstmalig eine Elektronische Steuererklärung abgegeben werden konnte, vergingen noch einige Jahre. So war beispielsweise die elektronische Abgabe der Einkommenssteuererklärung erst ab dem Jahr 1999 möglich.

In den folgenden 2 Jahren wurden dann auch für andere Steuerarten die Möglichkeiten geschaffen, eine Elektronische Steuererklärung abzugeben. Seitdem ist eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung unter anderem für folgende Steuerarten möglich:


Dabei gilt zu beachten, dass die Abgabe einer elektronischen Erklärung für Privatpersonen grundsätzlich nicht zwingend erforderlich ist, da für sie weiterhin die Möglichkeit der Abgabe in Papierform besteht. Im Gegensatz dazu sind die meisten Unternehmen, Ausnahmen gelten nur in Härtefällen, bereits zur Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteuerbescheinigungen sowie -anmeldungen in elektronischer Form verpflichtet.

Die Elektronische Steuererklärung und ihre Besonderheiten

Bei einer elektronisch abgegebenen Steuererklärung gibt der Steuerpflichtige alle notwendigen Angaben in ein Formular ein. Je nach verwendetem Programm kann dieses Formular für die Elektronische Steuererklärung den Papiervordrucken des Finanzamtes entsprechen oder einen ganz anderen Aufbau aufweisen.

Unabhängig davon werden in die Elektronische Steuererklärung jedoch alle Daten entsprechend der amtlichen Vordrucke in die Erklärung übernommen. Anschließend werden die eingegebenen Daten durch das Programm auf die Plausibilität also auf die Logik überprüft. Diese zusätzliche Prüfung ist ein wesentlicher Vorteil dieser Form der Steuererklärung, da der Steuerpflichtige unter anderem auch auf fehlende Angaben hingewiesen wird. Als ein Beispiel hierfür sind die fehlenden Angaben zur Krankenversicherung bei Arbeitnehmern zu nennen.

Neben der Plausibilitätsprüfung wird bei der elektronischen Variante der Steuererklärung auch die voraussichtliche Steuerschuld ermittelt. Anschließend kann die Steuererklärung dann übertragen werden. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass eine papierlose Erklärung nur durch authentifizierte Steuerschuldner möglich ist. Alle anderen Steuerpflichtigen müssen die Erklärung noch in verkürzter Form ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.

Software für die Elektronische Steuererklärung

Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Software, mit der eine Elektronische Steuererklärung abgegeben werden kann. Die bekannteste Software ist die sogenannte Elster-Software. Diese gibt es als eine Online-Version mit den Namen ElsterOnline sowie als Download-Programm ElsterFormular, welches jährlich vom Bundesministerium für Finanzen kostenlos herausgegeben wird. Beide Programme entsprechen vom Aufbau dem Papiervordrucken des Finanzamtes. Aus diesem Grund ist für die Nutzung dieser Software ein gewisses steuerrechtliches Grundverständnis des Anwenders zwingend erforderlich.

Neben den kostenlosen Elster-Programmen gibt es für Arbeitnehmer inzwischen aber auch zahlreiche kostenpflichtige Software von verschiedenen Herstellern. Der wesentliche Vorteil dieser Software liegt oftmals darin, dass sich aufgrund der detaillierten Abfrage von Fakten die Anwendung auch für Laien einfacher gestaltet.

Im Gegensatz zu den Privatpersonen ist es für viele Unternehmen wichtig, dass die Software für die Elektronische Steuererklärung an die Finanzprogramme des betrieblichen Rechnungswesens angeknüpft ist. Aber auch hierfür wurden bereits zahlreiche Lösungen gefunden.

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