Einspeisevergütung
Vergütungen sollen Investitionskosten reduzieren
Gesetzgeber will mit Einspeisevergütung Anreiz schaffen
Die Einspeisevergütung gehört nach wie vor zu den energiepolitisch interessanten Maßnahmen, auch wenn der Bundesrat im Sommer 2010 über eine entsprechende Anpassung der Vergütungen für Photovoltaik-Anlagen neu entschieden hat. In zwei Stufen erfolgt die Kürzung der Einspeisevergütung, sodass zum 1. Juli 2010 rückwirkend bis zu 13 Prozent und zum 1. Oktober 2010 mit einem Absenken von drei Prozent auf alle Anlagetypen kalkuliert werden muss.
Auf Freiflächen werden nach dem Jahresbeginn 2015 Photovoltaik-Anlagen weiter vom Staat gefördert und eine Förderungsfähigkeit von zusätzlichen Flächen erweitert. Stärker gestützt wird künftig auch der eigene Verbrauch für diese Anlagen für das Gewerbe und Privathaushalte. Nachdem das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2000 erstmalig in Kraft getreten und im Januar 2009 novelliert wurde, konnte ein Gesamtpaket von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz erweitert werden. Auf diese Weise will der Gesetzgeber eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen erwirken und fördert die Nutzung erneuerbarer Energie.
Stromeinspeisungsgesetz stellt Einspeisevergütung in Aussicht
Als erfolgreicher Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gilt das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahr 1990. Es stellte eine Garantie für eine bevorzugte Abnahme und Mindestvergütungen für Strom in Aussicht, wenn dieser aus regenerativen Energien produziert wurde. Verbunden damit war ein starker Anstieg der Windkraftnutzung in der Bundesrepublik. Parallel dazu ging das erste Förderprogramm für Photovoltaik unter dem Namen 1000-Dächer-Programm an den Start. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellte ab dem Jahr 2004 eine Einspeisevergütung in Aussicht, um die Nutzung von Photovoltaik kostendeckend zu gestalten.
Parallel dazu sollte ein Anschub für die Verbreitung der Technologien geleistet werden. Der gestiegene Absatz bedingte die kostengünstigere Produktion von Photovoltaik-Anlagen und führte nachhaltig zu Preissenkungen auf dem Markt. Der Gesetzgeber führte eine schrittweise Degression der Einspeisevergütung ein, um unter anderem die Weiterentwicklung der Technologien zu erzwingen. Die Vergütung für eingespeisten Strom aus diesen Anlagen wurde in den vergangenen Jahren jährlich um rund acht Prozent angehoben.
Einspeisevergütung – die Energieversorger kommen dafür auf
Da alle Energieversorger die Einspeisevergütung aufbringen müssen, entstehen zunächst Mehrkosten, die von der Gesamtheit aller Stromkunden finanziert werden müssen. Im Vorfeld muss der Marktwert des Stroms, der auf der Basis des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes produziert wird ermittelt werden, um anschließend die Mehrkosten durch die gezahlte Einspeisevergütung anpassen zu können.
Wer als Immobilienbesitzer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, muss über einen Generator Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeisen. Erst dann kann der Betreiber von einer Vergütung für den eingespeisten Strom profitieren, der vom Energieversorger sicher gestellt wird. Der Gesetzgeber garantiert über einen Zeitraum von 20 Jahren das Zahlen der Vergütung. Als einzige Ausnahme gilt die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft. Hier garantiert der Gesetzgeber eine garantierte Vergütung von 15 Jahren. Die gesetzlich geregelte Vergütung bezieht sich auf Strom, der aus erneuerbarer Energie wie auch aus Grubengas erzeugt wird und in elektrische Energie umgewandelt werden kann.
Weitere Informationen
- EEX(vorheriger Artikel)
- Energieanbieter(nächster Artikel)