Einkommensteuer

Welches Einkommen muss man versteuern?

Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten deutschen Steuerarten. Grundsätzlich verfolgt sie das Leistungsfähigkeitsprinzip und ist demnach von den Einkünften des Steuerpflichtigen abhängig. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerschuld mindern können.

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Einkommensteuer im Überblick

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen berücksichtigt und deshalb einen gestaffelten Steuersatz vorsieht. Die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung dieser Steuer sind im Einkommensteuergesetz (EStG) zu finden. Laut deutscher Rechtsprechung ist das Einkommen aller natürlichen Personen mit einem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland steuerpflichtig. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Einkünfte im In- oder Ausland erzielt werden.

Um jedoch eine Doppelbesteuerung von ausländischen Einkünften zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, konkrete Regelungen sind im jeweiligen Abkommen zu finden.

In vielen Fällen wird die Einkommensteuer mit der Lohnsteuer gleichgesetzt, dies ist aus der steuerlichen Sicht jedoch nicht korrekt, da diese Steuer nicht nur auf das Einkommen aus selbstständiger Arbeit, sondern auf alle Einkunftsarten zu entrichten ist. Somit unterliegen der Einkommensteuererhebung folgende Einkünfte:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Sonstige Einkünfte.

Eine Einkommensteuerhebung erfolgt für den Zeitraum von einem Jahr, Grundlage für die Steuerschuld ist die Einkommensteuererklärung. Diese muss durch den Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, welches den Steuerbescheid sowie die Steuerschuld unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen erstellt.

Höhe der Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer ist vom sogenannten zu versteuernden Einkommen abhängig. Der Berechnung liegt eine komplexe Methode zugrunde. Bei den ersten drei Einkunftsarten wird der Gewinn berechnet. Dieser setzt sich aus der Differenz der Einnahmen und der Ausgaben beziehungsweise der Differenz des Betriebsvermögens vom Veranlagungsjahr zum Vorjahr zusammen.

Im Gegensatz dazu ist bei den anderen 4 Einkunftsarten eine Minderung der Einnahmen um die sogenannten Werbungskosten möglich. Als Werbungskosten können diverse Pauschalen angesetzt werden. Falls Steuerpflichtige nachweislich höhere Kosten haben, können sie diese auch bis zu einer gewissen Höchstgrenze steuermindernd geltend machen.

Die Summe der Teilergebnisse aller 7 Einkunftsarten ergibt die Summe der Einkünfte. Diese kann von Berechtigten wiederum um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie den Freibetrag für Land- und Forstwirte gemindert werden. Das Ergebnis entspricht dann dem Gesamtbetrag der Einkünfte, welcher wiederum um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Steuerbegünstigungen gemindert werden kann. Der daraus resultierende Wert ist das Einkommen, welchem noch ein Kinderfreibetrag abgezogen werden kann, sodass das zu versteuernde Einkommen entsteht.

Dieses ist die Grundlage für den persönlichen Steuersatz und somit für die Einkommensteuer. Ehepaare haben die Möglichkeit anstelle der Einzelveranlagung eine Zusammenveranlagung durchzuführen. Gerade bei unterschiedlichen Einkommenshöhen ist durch eine gemeinsame Veranlagung eine Reduzierung der Steuerschuld möglich.

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Einkommensteuer mindern

Sowohl bei den Werbungskosten als auch bei den Sonderausgaben sieht das deutsche Steuersystem Pauschbeträge vor. Diese können grundsätzlich von jeder steuerpflichtigen Person ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Grundsätzlich sollte jedoch immer überprüft werden, ob die tatsächlichen Ausgaben die Pauschalen überschreiten, da die Höchstgrenzen ein Vielfaches der Pauschalen betragen. So lohnt es sich beispielsweise für Arbeitnehmer mit einem langen Arbeitsweg, die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen.

Die Sonderausgaben setzen sich aus Altersvorsorgeaufwendungen, andere Vorsorgeaufwendungen, andere Sonderausgaben und Zuwendungen zusammen. Aufgrund des sehr geringen Pauschbetrags für Sonderausgaben empfehlen sich für alle Steuerpflichtigen, die tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen. So kann man beispielsweise Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Als andere Vorsorge Aufwendungen können diverse Versicherungsbeiträge in die gesetzlichen aber auch privaten Versicherungen einkommensmindernd angerechnet werden. Ebenso ist eine teilweise Anrechnung von Schulgeld durch die anderen Sonderausgaben möglich, Gleiches gilt für Spenden, die dem Bereich Zuwendungen zuzuordnen sind.

Für die außergewöhnlichen Belastungen ist im deutschen Steuerrecht kein Pauschbetrag vorgesehen, trotzdem können viele steuerpflichtige Personen auch in diesem Bereich zum Beispiel durch die haushaltsnahen Dienstleistungen ihr zu versteuerndes Einkommen mindern.

Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts empfiehlt es sich, die Hilfe eines Steuerberaters bei der Einkommensteuer in Anspruch zu nehmen.

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