Eigentumswohnung Vermietung

Vermietung einer Eigentumswohnung kann sich lohnen

Die Vermietung beinhaltet nicht immer nur Vorteile für Eigentümer einer Eigentumswohnung. Vermietung führt zu Einkünften und kann steuerliche Vorteile mit sich bringen. Wir zeigen aber auch auf, welche Pflichten gegenüber den Mietern und der Eigentümergemeinschaft einzuhalten sind.

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Eigentumswohnung: Vermietung und Pflichten des Eigentümers

Wer eine Eigentumswohnung kauft, um sie zu vermieten und dadurch Einkünfte zu erzielen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit dem Kauf und mit der Vermietung verschiedene Verpflichtungen eingeht und nicht uneingeschränkt seinen eigenen Vorstellungen folgen kann. Neben den Rechten des Mieters sind auch die Vorgaben der Eigentümergemeinschaft zu beachten bei der Vermietung einer Eigentumswohnung. Vermietung oder Verpachtung einer Eigentumswohnung ist zum Beispiel in manchen Eigentümergemeinschaften nicht möglich, wenn der Verwalter im Namen der Eigentümergemeinschaft mit dem Mieter nicht einverstanden ist.

Der Eigentümer muss einen Mieter auswählen, der es durch sein Verhalten nicht zu Beeinträchtigungen anderer Bewohner kommen lässt. Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist ein Wohnungseigentümer an Mehrheitsentscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden und muss sich somit auch an möglichen Kosten für Renovierungen, bauliche Veränderungen und andere Investitionen beteiligen, selbst wenn er persönlich der Meinung ist, dass solche Maßnahmen nicht notwendig oder wünschenswert sind.

Neben den gewöhnlichen, mit Immobilieneigentum verbundenen Kosten entstehen monatlich Kosten für Verwalter und Instandhaltungsrücklage. Zahlen mehrere Mieter oder Eigentümer in der Wohnanlage ihre Nebenkosten regelmäßig nicht, so müssen sie dennoch in voller Höhe gegenüber den Versorgungsunternehmen entrichtet werden. Die ausstehenden Kosten werden umgelegt und treffen somit jede Eigentumswohnung. Vermietung der eigenen Wohnung, so zeigen diese Beispiele, ist nicht immer unproblematisch.

Eigentumswohnung: Vermietung und Mieterschutz

Neben den Verpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft muss ein Wohnungseigentümer im Falle einer Vermietung seiner Eigentumswohnung die Rechte der Mieter und den Mieterschutz beachten. Gerade in großen Wohnanlagen treten aber häufig Probleme auf, die ein einzelner Eigentümer kaum beeinflussen kann. Über dringende bauliche Veränderungen oder Renovierungsmaßnahmen entscheidet die Eigentümergemeinschaft mit Mehrheitsentscheidung. Oft betreffen solche Entscheidungen sogar die eigene Eigentumswohnung. Vermietung ist in diesem Fall mit dem Problem verbunden, dass der Vermieter den Ansprüchen seines Mieters nicht nachkommen kann, wenn die Eigentümergemeinschaft anders entscheidet. Im schlimmsten Fall werden Mieter ständig durch Mitbewohner belästigt und der Vermieter hat kaum eine Handhabe gegen einen anderen Wohnungseigentümer.

Das größte Risiko einer Eigentumswohnung Vermietung ist die Auswahl eines unsoliden Mieters, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Wohnung extrem verwohnt und beschädigt. Im schlimmsten Fall treffen beide Probleme zusammen. Es kann sich über viele Monate hinziehen, bis es zur Zwangsräumung säumiger Mieter kommt und für Sanierungskosten, die nach dem Auszug zahlungsunfähiger Mieter entstehen, kommt der Eigentümer in der Regel allein auf. Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist der Wohnungseigentümer obendrein verpflichtet, die Nebenkosten für seine Wohnung zu bezahlen, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Extremfall gestaltet sich also so, dass nicht nur Mietzahlungen ausbleiben, sondern zusätzliche Kosten entstehen.

Eigentumswohnung: Vermietung und Altersvorsorge

Reformen in der Rentenversicherung und die Aussichten auf schwierige wirtschaftliche Situationen in der Zukunft erhöhen für viele Menschen die Sorge um ihre eigene Altersversorgung. Aus diesem Grunde sind Anlagemodelle, die der zusätzlichen Altersvorsorge dienen, seit Jahren beliebt. Denkbar sind die verschiedensten Formen, unter anderem

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Die Anschaffung einer Eigentumswohnung in jungen Jahren und gleichzeitige Vermietung können so gestaltet sein, dass die Mieteinnahmen die Finanzierungskosten weitgehend decken. Kommt es schon frühzeitig zum Kauf und zur Vermietung der Eigentumswohnung, so ist sie beim Eintritt in den Ruhestand bezahlt und die Mieteinnahmen erhöhen das regelmäßige Einkommen.

Aber auch während der gesamten Finanzierungsdauer der Eigentumswohnung können Vermieter profitieren, denn sie haben die Möglichkeit, ihre Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten steuerlich abzusetzen. Auch alle Kosten, die für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallen, erkennt das Finanzamt steuermindernd an. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten sind für Eigentumswohnungen, die vermietet werden, deutlich höher, als für selbst genutztes Wohneigentum. Lediglich die Tilgungsleistungen für die Immobilienfinanzierung werden steuerlich nicht berücksichtigt, da sie keine Aufwendungen darstellen, sondern dazu dienen, einen Wert zu schaffen. Im Idealfall decken sich die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben für die Anschaffung der Eigentumswohnung mit den Mieteinnahmen, sodass es nicht zu zusätzlichen Steuerbelastungen kommt.

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