Eigenheimrente

Neue Wege zum Eigenheim

Ohne „Wohn-Riester“ sah die Welt der Häuslebauer trübe aus: Mindestens 10.000 Euro musste ein Riester-Sparer zur Baufinanzierung entnehmen – und das Geld bis zum Rentenbeginn wieder einzahlen. Kaum ein Riester-Sparer hat das getan. Mit „Wohn-Riester“ hat sich der Wind gedreht: Neue Wege öffnen sich, um mit „Wohn-Riester“ eine eigene Immobilie zu finanzieren.

„Wohn-Riester“? Hinter dieser kurzen Bezeichnung verbirgt sich das „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“, das auch „Eigenheimrentengesetz“ genannt wird. Dieses Gesetz wurde 2008 verabschiedet  - und als „Wohn-Riester“ bekannt.

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Wohn-Riester = Eigenheimrente

Worum geht es bei „Wohn-Riester“? Kurz gesagt: Sie sorgen für Ihr Alter vor, indem Sie mit einem Riester-Produkt Rücklagen bilden – inklusive der staatlichen Zulagen. Viele Deutsche betrachten aber auch eine eigene Immobilie als Altersvorsorge, daher hat der Gesetzgeber entschieden: Sie dürfen das gesamte Kapital aus einem Riester-Vertrag abziehen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren. Keine staatliche Zulage geht beim „Wohn-Riester“ verloren, im Gegenteil: Sie können damit sogar einen Baukredit tilgen.

Details und Besteuerung bei Wohn-Riester

Wie sehen die Details bei „Wohn-Riester“ aus? Wer vier Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr spart (maximal 2.100 Euro), erhält 154 Euro Grundzulage, für jedes Kind 185 Euro Kinderzulage. Wenn das Kind nach dem 01. Januar 2009 geboren wurde, sind sogar 300 Euro fällig. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Baby kann auf diese Weise 978 Euro vom Staat bekommen. Dieses Verfahren ist bekannt, so wurden bisher klassische Vorsorge-Produkte wie Banksparpläne gefördert. Beim „Wohn-Riester“ ist neu: Die staatlichen Zulagen stocken die finanziellen Mittel auf, die für eine Immobilie notwendig sind. An die Stelle des Sparkontos tritt das selbstgenutzte Eigenheim.

„Wohn-Riester“ bedeutet aber auch: Wenn Sie einen Baukredit tilgen, beteiligt sich der Staat über die Riester-Zulagen – und bei zertifizierten Darlehensverträgen greift dieselbe steuerliche Vergünstigung, wie sie das Finanzamt bei anderen Beiträgen zur Altersvorsorge gewährt. Voraussetzung: Sie sind für eine Riester-Rente förderberechtigt, und das Darlehen ist für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wurde. Dabei werden die staatlichen Zulagen vollständig zur Tilgung eingesetzt. Auch klassische Bausparverträge fördert der Staat beim „Wohn-Riester“: Sie setzen sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammen. Haben Sie sich für so ein Produkt entschieden, können Sie steuerbegünstigt sparen – und dann eine Förderung für die Tilgung bekommen. So ist Ihre Auswahl größer geworden, wenn Sie einen Altersvorsorgevertrag abschließen wollen, der staatlich gefördert ist.

Wie sieht die Besteuerung beim „Wohn-Riester“ aus? Ihr staatlich gefördertes Altersvorsorge-Kapital steckt in der Immobilie. Daher muss für das Finanzamt ein fiktives Konto eingerichtet werden – das so genannte „Wohnförderkonto“. Auf ihm wird das investierte Kapital erfasst und jährlich um zwei Prozent erhöht. Dieser Kontostand ist die Grundlage, um das Altersvorsorge-Kapital nachgelagert zu besteuern. Das heißt konkret: Das Kapital wird über 17 oder 25 Jahre verteilt und mit Ihren Altersbezügen gemeinsam versteuert. Oder Sie entscheiden sich für eine Einmalbesteuerung am Beginn der Rentenphase – dann müssen Sie nur 70 Prozent des Kapitals der Steuer unterwerfen. Der Vorteil bei „Wohn-Riester“: Nicht den Nutzwert der Immobilie zieht das Finanzamt heran, um Ihre Steuerlast zu bestimmen. Vielmehr zählt der Stand auf dem „Wohnförderkonto“, wobei der Wert der Immobilie inzwischen viel höher sein kann.

Ein Beitrag von Ingo Leipner

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