Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigung: Wann Vermieter kündigen dürfen
Thema Eigenbedarfskündigung: Erklärung
Die Eigenbedarfskündigung zählt mit Abstand zu den häufigsten Kündigungsgründen für Wohnraum durch Vermieter in Deutschland. Eine Kündigung aus Gründen des Eigenbedarfs bedeutet:
Der Vermieter beansprucht seine Wohnung für sich oder enge Verwandte. Wird diese Wohnung von Mietern bewohnt, muss der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. In vielen Fällen sind Kündigungen für den Eigenbedarf jedoch fehlerhaft und enden als Streitfall vor Gericht.
Bei einer Eigenbedarfskündigung prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Der Mieter soll aus einer Wohnung ausziehen, die er gern bewohnt, und der Vermieter möchte diesen Wohnraum für sich beanspruchen. Nun sind Wohnungen in vielen Städten Mangelware und ein Umzug kostet viel Geld. Das deutsche Mietrecht gilt jedoch als besonders mieterfreundlich und stellt die Interessen der Mietparteien auch im Falle von Kündigungen wegen Eigenbedarf in den Vordergrund. Der Vermieter muss sich deshalb schon gute Gründe einfallen lassen, um seinen Anspruch auch tatsächlich durchsetzen zu können.
Gründe für eine Eigenbedarfskündigung
Vermieter können eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich nur dann aussprechen, wenn sie den Wohnraum tatsächlich selbst benötigen. Ein solcher Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter seine Familie vergrößert, heiratet oder Kinder bekommt und deshalb zusätzlichen Wohnraum begründen kann. Eine Eigenbedarfskündigung ist auch möglich, wenn der Wohnraum von den Familienangehörigen des Vermieters benötigt wird. Abseits dieser tatsächlichen Bedarfssituationen ist es aber nur schwer möglich, aus Eigenbedarfsgründen zu kündigen. Ein reines Interesse ohne eine echte Bedarfssituation reicht für eine Kündigung nicht aus. Zu den Familienangehörigen, für die eine Eigenbedarfskündigung infrage kommt, zählen Kinder, Geschwister und Eltern.
In Deutschland können Vermieter ihrem Mieter, wenn dieser seinen Pflichten nachkommt, nur aus Eigenbedarf kündigen. Die Kündigung aus Gründen des Eigenbedarfs erscheint daher manchmal auch als bequemes Mittel, wenn eine Wohnung frei werden soll. Tatsächlich prüfen die Gerichte solche Fälle aber sehr genau – und geprellte Mieter können hohe Schadenersatzansprüche anmelden.
Eigenbedarfskündigung: So können sich Mieter wehren
Man fühlt sich wohl in seiner Wohnung, plant keinen Umzug – und dann flattert eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters ins Haus. In den meisten Fällen sorgt eine solche Eigenbedarfskündigung erst einmal für Unmut bei betroffenen Mietern und sollte auch genau geprüft werden. Viele Kündigungen wegen Eigenbedarf sind nämlich fehlerhaft und damit ungültig. Unwirksam ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf, wenn der Vermieter seinen Kündigungsgrund nicht ausführlich darlegt, einen ungerechtfertigten Bedarf anmeldet (z. B. große Familienwohnung für nur eine Person) oder der Eigenbedarf bereits beim Einzug absehbar war. Die Mieter können sich auch erfolgreich in besonderen Härtefallsituationen wie Krankheit und Schwangerschaft gehen eine Kündigung wehren. Wenn kein alternativer Wohnraum zur Verfügung steht, ist ebenfalls ein schriftlicher Widerspruch gegen die Kündigung möglich.
Bei ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigungen können Mieter nachträglich Schadenersatz für Makler-Kosten, Umzugskosten und auch Mietpreis-Differenzen geltend machen. In gegenseitigem Einverständnis können Mieter und Vermieter den Mietvertrag nur mit einem Mietaufhebungsvertrag auflösen.
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