Eidesstaatliche Versicherung

Wer muss eine Eidesstattliche Versicherung abgeben?

Eine Eidesstattliche Versicherung legt die Vermögensverhältnisse eines Schuldners offen. Der Offenbarungseid hat jedoch weitreichende Folgen.

Was ist eine Eidesstattliche Versicherung?

Immer mehr Menschen versinken in der Schuldenfalle. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Privatinsolvenzen sprunghaft angestiegen: Schon bis zum Jahr 2003 haben sich die Verfahren verzehnfacht. Im Jahr 2009 wurden mehr als 100.000 private Insolvenzen gemeldet. Viele Schuldner haben vor einem Insolvenzverfahren bereits eine oder mehrere EVs abgegeben – Eidesstattliche Versicherungen als Maßnahme einer Zwangsvollstreckung.

Die Eidesstattliche Versicherung wird häufig mit „EV“ abgekürzt und ist auch als Offenbarungseid bekannt. Bei einer Versicherung an Eides statt in Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung handelt es sich um eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. Die Eidesstattliche Versicherung wird daher auch häufig als „die Hand heben“ bezeichnet. Wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt und eine Pfändung erfolglos verlaufen ist, kann der Gläubiger die EV bei Gericht beantragen. Der Schuldner legt dem zuständigen Gerichtsvollzieher nun seine Vermögenswerte offen. Jede Vermögensoffenbarung wird in das örtliche Schuldnerverzeichnis und bei der Schufa eingetragen.

Eidesstattliche Versicherung: Ablauf

Mit einem Offenbarungseid werden Schuldner natürlich nicht über Nacht konfrontiert. Einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gehen meist zahlreiche Mahnungen und Zahlungsaufforderungen voraus. Oftmals versuchen Gläubiger dann auch noch, ihre Forderung über ein Inkassobüro durchzusetzen. Erst wenn der Schuldner wiederholt nicht auf Mahnungen reagiert, erwirkt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel vor Gericht. Jeder Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher geht nochmals ein Mahnbescheid voraus.

Wenn im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens der Vollstreckungsbescheid ergangen ist, steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Der Schuldner kann einer Vollstreckung nun nur noch entgehen, indem er die Tilgung der Forderung in Raten anbietet. Ein Großteil der Schuldner verfügt nicht über Vermögenswerte. Die Pfändung bleibt also ohne Erfolg und der Gläubiger kann eine Eidesstattliche Versicherung verlangen. Die Eidesstattliche Versicherung enthält ein Vermögensverhältnis des Schuldners. In der Regel sind beim Schuldner jedoch keine oder keine ausreichenden Vermögenswerte zur Tilgung der Forderung vorhanden. Mit der EV versichert der Schuldner, dass die Angaben zu seinen Vermögenswerten der Wahrheit entsprechen.

Eidesstattliche Versicherung: Folgen

Eine Eidesstattliche Versicherung sollte nicht als Möglichkeit missverstanden werden, hartnäckige Gläubiger erst einmal loszuwerden. Wer im Rahmen einer EV falsche Angaben tätigt, macht sich nämlich strafbar. Die Eidesstattliche Versicherung wird entweder vom zuständigen Gerichtsvollzieher oder durch Behörden wie das Finanzamt abgenommen. Die Eidesstattliche Versicherung wird als Vermögensoffenbarung im amtlichen Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dieses Verzeichnis ist öffentlich. Auch Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa werden von der EV unterrichtet. Eine Eidesstattliche Versicherung setzt die Kreditwürdigkeit maßgeblich herab und zählt zu den negativen Schufa-Merkmalen.

Schuldner sollten möglichst noch vor einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einem Offenbarungseid aktiv werden und sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Wenn sich die Schulden türmen, ist meist ein Privatinsolvenzverfahren der letzte Ausweg. Im Rahmen einer privaten Insolvenz haben Gläubiger nur noch die Möglichkeit, sich für eine EV an den Treuhänder zu wenden – auch Pfändungen sind nur noch über den eingesetzten Treuhänder möglich.

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