Effektivzins
Nominalzinssatz eignet sich nicht zum Kreditvergleich
Nominalzins und Effektivzins
Banken und Kreditinstitute geben in ihren Kreditangeboten häufig zwei verschiedene Zinssätze an,
- den Nominalzins und
- den Effektivzins.
Da der nominale Zinssatz immer niedriger ausfällt, als der effektive, sind insbesondere weniger seriöse Unternehmen geneigt, in ihrer Werbung lediglich diesen Zinssatz zu veröffentlichen.
Für Bankkunden aber ist der nominale Zinssatz nicht geeignet, um die Kreditangebote verschiedener Banken miteinander zu vergleichen, denn dieser Zinssatz enthält lediglich die regelmäßig anfallenden, jährlichen Zinsen auf die Kreditsumme. Mit der Aufnahme von Krediten sind aber grundsätzlich weitere, über die regelmäßigen Zinsen hinausgehende Kosten für Kreditnehmer verbunden. Soll anhand des Nominalzinses ein Vergleich von Kreditkonditionen erfolgen, so sind Kreditinteressenten darauf angewiesen, alle Kreditnebenkosten eines jeden Kreditangebots in Erfahrung zu bringen und mit diesen Angaben die jeweiligen Gesamtkosten selbst zu berechnen. Eine deutlich höhere Transparenz für einen Vergleich von Kreditkonditionen bietet daher der Effektivzins, den Banken neben den nominalen Zinsen in die Kreditnebenkosten einbeziehen müssen.
Welche Kosten enthält der Effektivzins?
Im Gegensatz zum Nominalzins, der als jährlich berechneter Prozentsatz von der Kreditsumme von Banken für die Kreditgewährung angegeben wird, enthält der Effektivzins die Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme entstehen. Um den effektiven Zinssatz oder auch effektiven Jahreszins, wie er exakt bezeichnet wird, in Bezug zum Nominalzins und zur Laufzeit des Darlehens setzen zu können, werden die Kosten in ihrer jährlichen Höhe angegeben.
Der effektive Zinssatz für Kredite, die mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen werden, wird als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Die Höhe des Effektivzinses ist grundsätzlich von verschiedenen Faktoren abhängig, und zwar von der Laufzeit des Darlehens, von der Darlehnshöhe, einem eventuell vereinbarten Disagio sowie von der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und damit dem für die Bank mit der Kreditvergabe verbundenen Risiko. Durch einen niedrigen Auszahlungskurs und ein damit verbundenes, hohes Disagio können die Nominalzinsen vergleichsweise niedrig ausfallen, der Effektivzins aber deutlich höher. Bereitstellungszinsen, Bankgebühren und Kontoführungsgebühren, die im Nominalzinssatz nicht berücksichtigt sind, enthält der effektive Jahreszins.
Effektivzins und Preisangabenverordnung
Welche Kosten in den Effektivzins einfließen, das bestimmt zum einen das Bürgerliche Gesetzbuch und im Detail die Preisangaben-Verordnung. Zur Ermittlung ist ein komplexes Berechnungsverfahren erforderlich, das erst seit dem Jahr 2000 in dieser Form in Deutschland angewendet wird, nachdem der EU-Ministerrat für Verbraucherfragen das frühere Berechnungsverfahren bemängelt hat. Im Gegensatz zu dem ursprünglich in Deutschland verwendeten Verfahren bestehen nun keine Möglichkeiten mehr, Kreditkosten durch unterschiedliche Zuordnung zu manipulieren.
Banken führten gegen dieses neue Verfahren an, dass es komplizierter Berechnungen bedürfe, um auf der Basis des internen Zinsfußes eine möglichst hohe Genauigkeit zu erreichen. Letztendlich sind jedoch moderne Rechner in der Lage, den effektiven Zinssatz in Sekundenbruchteilen zu ermitteln. Die Angabe des effektiven Jahreszinses in einem Kreditvertrag ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwingend vorgeschrieben. Der Gesetzgeber misst dieser Angabe einen hohen Wert bei und hat daher festgelegt, dass die fehlende Angabe des effektiven Jahreszinses eine Minderung des Zinssatzes auf die gesetzliche Höhe zur Folge hat.
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