Düsseldorfer Tabelle

Thema Kindesunterhalt: Die Düsseldorfer Tabelle

Das deutsche Unterhaltsrecht wurde 2008 maßgeblich novelliert. Auch der Kindesunterhalt und mit ihm die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie wurde angepasst.

Düsseldorfer Tabelle kurz erklärt

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie für die Ermittlung des Kindesunterhalts. Die Tabelle gibt die Höhe des Kindesunterhalts für verschiedene Einkommensstufen an. Der Unterhalt für Kinder ist auch von Altersstufen und der Anzahl der Kinder abhängig. Mit der Düsseldorfer Tabelle wird also ermittelt, wie viel Unterhalt Väter ihren Kindern nach einer Scheidung oder Trennung zahlen müssen.

Die Tabelle wird bereits seit 1962 geführt und im Zeitraum von jeweils zwei Jahren überarbeitet. Bis 2007 galt für die neuen Bundesländer die sogenannte Berliner Tabelle als Berechnungsgrundlage. Heute wird der Kindesunterhalt in ganz Deutschland anhand des Düsseldorfer Modells ermittelt.

Bei der Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf handelt es sich um eine Unterhaltslinie. Die Tabelle gilt damit lediglich als Richtlinie, die regelmäßig an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst wird. Das Ziel des Berechnungsverfahrens ist eine allgemeingültige Unterhaltsrechtssprechung für unterhaltsberechtigte Kinder, deren Eltern sich scheiden lassen oder trennen.

Düsseldorfer Tabelle: Neues Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht wurde in Deutschland im Jahr 2008 maßgeblich modernisiert. Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat, stärkte vor allem den Vorrang des Kindeswohls. Viele Kinder bekommen nun auf Basis der an das neue Unterhaltsrecht angepassten Düsseldorfer Tabelle mehr Unterhalt als vorher. Dies gilt besonders für Scheidungs- und Trennungskinder in den neuen Bundesländern. Mit dem neuen Unterhaltsrecht wurden die Beiträge und auch die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle angepasst.

Das aktuelle Unterhaltsrecht stellt das Kindeswohl an die erste Stelle. Damit erhalten sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder in Unterhaltsfragen Vorrang gegenüber den Ansprüchen des ehemaligen Partners. In der Regel zahlen Väter Unterhalt an ihre Kinder – und mussten nach alten Regelungen zusätzlich jahrelang für den Unterhalt ihrer Ex-Partnerin aufkommen. Diese Situation hat sich nun maßgeblich im Sinne der Väter geändert: Sie sind ihrer ehemaligen Partnerin nur noch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, bis das gemeinsame Kind drei Jahre alt wird.

Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird in der Regel vom Vater an sein eheliches oder uneheliches Kind gezahlt, das bei der Mutter aufwächst. Die Unterhaltspflicht gilt gegenüber minderjährigen Kindern sowie Kindern, die sich in Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Die Höhe des Kindesunterhalts wird mit der Düsseldorfer Tabelle auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen ermittelt. Volljährige Kinder haben nur noch dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich nicht selbst versorgen können. Da erwachsene Kinder nicht mehr auf Erziehung und Pflege abgewiesen sind, werden nun beide Elternteile unterhaltspflichtig.

In Deutschland gibt es aktuell etwa 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder. Der Zahl von 1,4 alleinerziehenden Müttern stehen nur 100.000 Väter gegenüber, die ihr Kind nach der Trennung allein erziehen.

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt an sein Kind zahlen kann, springt die Unterhaltsvorschusskasse der Kommunen ein. Alternativ werden die Unterhaltsleistungen über die Sozialämter oder ARGE erbracht.

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