Dienstverhältnis bei Beamten

Beamtenstatus entscheidet über DU-Rente

Beamte haben einen Anspruch auf eine Pension im Fall der Dientunfähigkeit. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Leistungen vorliegt, hängt jedoch vom jeweiligen Beamtenstatus - dem Dienstverhältnis ab. Nachfolgend erhalten Sie die Informationen zu den verschiedenen Dienstverhältnissen bei Beamten.

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Beamte auf Widerruf

Ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (z.B. Anwärter) enthält bei dauernder Dienstunfähigkeit keine beamtenrechtliche Versorgung. Er wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Der Dienstherr zahlt in diesem Fall Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entsprechend der in den einzelnen Dienstjahren erhaltenen Dienstbezüge nach.

Eine Ausnahme besteht bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent durch einen Dienstunfall. In diesem Fall wird vorübergehend, d.h. für die Dauer des Schadens, ein Unterhaltsbeitrag gewährt.

Beamte auf Probe

Bei dauernder Dienstunfähigkeit, die nicht aufgrund eines Arbeitsunfalles eingetreten ist, gibt es keine Leistungen aus der Beamtenversorgung. Der Beamte auf Probe wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Lediglich bei Bedürftigkeit entscheidet der Dienstherr auf Antrag, ob Unterhaltsbeiträge gewährt werden. Bei Arbeitsunfähigekeit infolge eines Dienstunfalles erhalten Beamte auf Probe ein Ruhegehalt.

Beamte auf Lebenszeit

Nach Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren wird der Beamte auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit allgemeiner Art vorzeitig in den Ruhestand versetzt und hat Anspruch auf Ruhegehalt.

Ist diese Wartezeit nicht erfüllt, wird das Beamtenverhältnis aufgelöst. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Möglicherweise werden bei Bedürftigkeit auf Antrag Unterhaltsbeiträge geleistet.

Tritt eine dauernde Dienstunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalles ein, wird der Beamte auf Lebenszeit auch ohne Erfüllung der Wartezeit in den Ruhestand versetzt und hat Anspruch auf Ruhegehalt.

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