Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Spezielle Klausel bietet Schutz
Warum ist die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?
Beamte wie z.B. Lehrer und Soldaten benötigen eine DU-Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Beamte. Durch Vereinbarung einer entsprechenden Klausel wird im Falle einer Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit durch den Versicherer vorgenommen. Die Entscheidung des Dienstherrn wird ohne gesonderte Prüfung anerkannt, womit die vereinbarte Rente zur Auszahlung kommt.
Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Laut amtlicher Statistik liegen einer Dienstunfähigkeit in den meisten Fällen Krankheiten zugrunde. Als dienstunfähig kann der Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtsarzt festgestellt und durch den Dienstherrn ausgesprochen.
Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung kann das Einkommen gesichert und die Zukunft kalkulierbar gemacht werden. Selbstverständlich auch für Beamte, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind und eine spezielle Dienstunfähigkeit absichern müssen (Polizei, Strafvollzug, Feuerwehr).
Was ist bei der DU-Versicherung zu beachten?
Wenn Beamte einen Schutz bei Dienstunfähigkeit wünschen, so muss in der DU-Versicherung die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart sein.
Doch Vorsicht: Nicht alle Versicherer bieten diese Klauseln an. Weiterhin unterscheidet man in der Qualität der Klauseln die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ und die „unechte Dienstunfähigkeitklausel“.
Dienstunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel
Die Dienstunfähigkeitsklausel besagt folgendes: Der Beamte erhält die Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen ausgesprochen hat und er deswegen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird. Diese Leistung erbringen jedoch nicht alle Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Durch die Klausel ist gewährleistet, dass man bei Bescheinigung der dauerhaften Dienstunfähigkeit automatisch die BU-Rente vom Versicherer enthält. Allerdings ist die konkrete Formulierung der DU-Klausel von entscheidender Bedeutung. Denn es gibt auch Einschränkungen in der Formulierung:
- Keine Leistung bei begrenzter Dienstunfähigkeit/Versetzung.
- DU-Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Alter.
- Beschränkung der Leistungsdauer aufgrund der Dienstunfähigkeit nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Danach zahlt die Versicherung nur, wenn eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird.
Teilweise sind in den versicherungsbedingungen Regelungen enthalten, nach denen der Versicherer überprüfen kann, ob man als Beamter theoretisch noch an einer anderen Arbeitsstelle beschätfitgt werden könnte. Stellt der Versicherer in diesem Fall eine Verwendungsmöglichkeit fest, kann er mit der Zahlung der Rente aussetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte die Arbeit tatsächlich ausübt.
Trotzdem sollte man sich hüten, nur auf das Vorhandensein der DU-Klausel zu achten. Denn es gibt zahlreiche weitere Kriterien, die eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsversicherung erfüllen sollte.
Weitere Informationen
- Dienstverhältnis Beamte(nächster Artikel)
Der Schutz gegen Berufs-unfähigkeit ist für Beamte wichtig. Zusätzlich sollte jedoch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Diese geht über die herkömmliche Absicherung der Arbeitskraft hinaus.