Die Grünen - Bürgerversicherung
Informationen zur Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform der Grünen
Das Konzept von Bündnis 90/Die Grünen zur Krankenversicherung unterscheidet sich elementar von den Vorstellungen von Union und FDP. Die Partei befürwortet den Umbau der Krankenkassen hin zu einer Bürgerversicherung. Darin werden alle Bürger einbezogen. Auch Beamte, Freiberufler und Selbständige würden Mitglied der "Einheitsversicherung". Das Nebeneinander von gesetzlichen und privaten Anbietern wird abgeschafft. Zwar sollen die privaten Versicherer weiter existieren, jedoch zu den gleichen Bedingungen wie die gesetzlichen Kassen arbeiten.
In der Bürgerversicherung werden zur Beitragsberechnung sämtliche Einkunftsarten herangezogen. Neben dem Arbeitseinkommen müssen auch auf Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte Beiträge abgeführt werden. Die Einkommensobergrenze, die Beitragsbemessungsgrenze, soll auf 5.500 Euro pro Monat angehoben werden. Besserverdiener müssen damit deutlich mehr für die Gesundheit zahlen. Bisher liegt der Satz bei 3.712,50 Euro im Monat.
Gleichzeitig beabsichtigen die Grünen eine Absenkung des Beitragssatzes. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, den Arbeitnehmer allein zu tragen haben, soll abgeschafft werden. Künftig würden sich Arbeitgeber und Beschäftigte den Beitrag wieder paritätisch teilen. In der Einheitsversicherung soll es zudem keine Zusatzbeiträge, Praxisgebühren oder sonstige Zuzahlungen mehr geben.
Eckpunkte der Bürgerversicherung
Die Idee der Bürgerversicherung hat die faktische Abschaffung von privaten Krankenversicherungen zum Ziel. Jeder Bürger wird mit seinem gesamten Einkommen einbezogen. Folgende Eckpunkte gelten für das Modell der Grünen:
- Kein Nebeneinander von GKV und PKV,
- PKV muss nach GKV-Grundsätzen arbeiten,
- Paritätische Beitragsfinanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
- Abschaffung des Sonderbeitrags,
- Abschaffung von Zusatzbeiträgen und Zuzahlungen.
Das Credo der Ökopartei lautet die Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin durch Überwindung der Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Versicheren. Jeder Bürger soll bei Ärzten und in Krankenhäusern gleich schnell und gut behandelt werden.
Weitere Folgen einer Bürgerversicherung
Zusammen mit der Einführung der Bürgerversicherung soll die beitragsfreie Familienversicherung bei den Krankenkassen abgeschafft werden. Dies würde bedeuten, dass für den nicht erwerbstätigen Ehegatten künftig Beiträge abgeführt werden müssten. Die Grünen beabsichtigen, das Einkommen auf beide Ehepartner zu verteilen und darauf bis zur Bemessungsgrenze Beiträge zu erheben. Für Besserverdienerhaushalte mit nur einem Erwerbstätigen wird die Belastung für die Krankenversicherung dadurch deutlich erhöhen.
Die Mehrbelastung im Vergleich zur aktuellen Regelung würde bei rund 270 Euro im Monat liegen. Wer oberhalb von 125.000 Euro im Jahr verdient, muss sogar mit einer Verdopplung der finanziellen Belastung rechnen, wenn das Einkommen auch auf den nicht erwerbstätigen Ehepartner angerechnet wird.
Fraglich ist, ob die privat Krankenversicherten ohne rechtliche Hürden in die Bürgerversicherung eingegliedert werden können. Für jeden PKV-Kunden besteht ein auf privatrechtlicher Basis abgeschlossener Vertrag. Die darin erworbenen Ansprüche auf Leistungen und Altersrückstellungen würden entfallen. Dies käme faktisch einer Enteignung gleich. Der Verband der privaten Krankenversicherung spricht dann auch von großen verfassungsrechtlichen Bedenken des Modells der Grünen.
Weitere Informationen
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