Darlehen

Ratgeber zu Kredittypen

Wer eine Immobilie finanzieren möchte, muss ein Darlehen aufnehmen. Für den Kreditbetrag muss der Schuldner dem Kreditinstitut Zinsen zahlen. Wir haben die wesentlichen Darlehensarten und Informationen für Sie zusammengestellt.

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Begriff des Darlehens

Vom Darlehen spricht man, wenn ein Kredit gewährt wird. Es handelt sich dabei um einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Das Kreditinstitut verleiht Geld an den Kreditnehmer für eine bestimmte Zeit. Im Gegenzug ist der Kunde verpflichtet, bei Ablauf des Vertrages den geliehenen Betrag zurückzuzahlen. Für die Zurverfügungstellung des Kredits erhält die Bank regelmäßige Zinszahlungen. Als Sicherheit wird das zu finanzierende Objekt oder Lebensversicherungen an den Darlehensgeber abgetreten.

Neben dem Gelddarlehen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch das Sachdarlehen definiert. Bei letzterem werden dem Darlehensnehmer Sachen gegen Entgelt auf Zeit überlassen. Sofern es sich um einen Kredit zwischen Unternehmen und Privatpersonen handelt - wie dies üblicherweise bei Baufinanzierungen der Fall ist - spricht man auch von einem Verbraucherdarlehen. Es wird ebenfalls im BGB erklärt.

Bei dem Darlehen schließen die Parteien einen schriftlichen Vertrag, in dem die Modalitäten aufgeführt sind. Dazu zählen z.B. der Zinssatz, Gebühren und die Tilgung. Die vorzeitig einseitige Kündigung des Darlehensvertrages ist bei festen Laufzeiten nur zu den gesetzlich geregelten Zeitpunkten möglich. Eine Ausnahme bildet die einvernehmliche Aufhebung des Kreditvertrages. Im Übrigen gilt, dass ein Darlehen nichtig ist, wenn Wucher vorliegt. Von Zinswucher spricht man, wenn der Vertragszins um mehr als 100 Prozent vom gültigen Marktzins abweicht. Das BGB führt jedoch keine Bestimmung zu zulässigen Zinshöhen aus. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Vertragskonstellation sittenwidrig und der gesamte Vertrag damit unwirksam ist.

Darlehen - Welche Arten gibt es?

Je nach Vertragsgestaltung gibt es verschiedene Darlehensformen. Wer einen Kredit über eine Bausparkasse beantragt, erhält ein sogenanntes Bauspardarlehen. Wenn der Kreditbetrag in einem Gesamtbetrag am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird, liegt ein endfälliges Darlehen vor. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung wird üblicherweise das Annuitätendarlehen verwendet. Die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung ist für den Kreditnehmer in diesem Fall immer gleich hoch. Während der Laufzeit steigt der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil kontinuierlich abnimmt.

Folgende Arten zählen zu den gängigsten Varianten:

Zu beachten ist, dass bestimmte Bezeichnungen (z.B. Beamtendarlehen) keine Darlehensgattung, sondern lediglich eine Produktbezeichnung darstellen.

Kosten und Sicherung eines Darlehens

Für die Aufnahme eines Darlehens muss der Kreditnehmer den vereinbarten Zins an die Bank abführen. Für tatsächliche Kostenbelastung wird der Effektivzins herangezogen. In ihm sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme entstehen, enthalten. Die Berechnung des effektiven Zinssatzes ist relativ aufwendig und gesetzlich vorgeschrieben.

Die Besicherung eines Darlehens erfolgt in der Regel durch die Abtretung von Forderung aus Versicherungsverträgen, Bürgschaften, Eintragung einer Grundschuld oder die Sicherungsübereignung. Das Kreditinstitut sichert sich so gegen Zahlungsausfälle des Schuldners ab

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