CDU/CSU - Krankenversicherung
Das Modell der Kopfpauschale
Die Union möchte "ein Gesundheitswesen, das dem medizinischen Fortschritt verpflichtet bleibt und das allen Versicherten unabhängig von deren Einkommen, Alter, Art der Krankheit oder Familienstand zugute kommt."
Das grundsätzliche Problem der Gesundheitspolitik in Deutschland - eine finanzierbare und leistungsstarke medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern - kann nur durch eine Gesamtkonzeption für eine Strukturreform des Gesundheitswesens gelöst werden, bei der die Versicherten im Mittelpunkt stehen und gesetzliche und private Krankenversicherungen auch weiterhin bestehen bleiben.
Die durch die Bevölkerungsentwicklung entstehenden Belastungen der Sozialsysteme können, so die Union, nur dadurch aufgefangen werden, dass das Umlageverfahren durch ein wesentlich demographiefesteres kapitalgedecktes Verfahren ersetzt wird.
Es wird empfohlen, das heutige System der gesetzlichen Krankenversicherung in ein kapitalgedecktes, einkommensunabhängiges und demographiefesteres System zu überführen. Dadurch würde es erstmalig gelingen, die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten zu trennen, einen entscheidenden Schritt für mehr Wachstum und Beschäftigung zu gehen und die Verteilungsfrage zielgenau zu lösen. Auch würden die durch die demographische Entwicklung entstehenden Lasten durch den Aufbau eines Kapitalstocks nachhaltig abgefedert.
Argumente für die Kopfpauschale
Auf lange Sicht sollen die steigenden Gesundheitskosten vom Lohn abgekoppelt werden, um die Lohnzusatzkosten im internationalen Wettbewerb zu reduzieren.
Für das Modell der einheitlichen Kopfpauschale sprechen folgende Argumente:
- Indem die Versicherungsbeiträge unabhängig vom Einkommen bemessen werden, sorgt dieses Modell dafür, dass die Umverteilung zwischen Starken und Schwachen dort geschieht, wo dies am effizientesten möglich ist, nämlich im Steuersystem.
- Bei einem Übergang zur einheitlichen Kopfpauschale für alle Erwachsenen bei der Krankenversicherung würden die Lohnnebenkosten schlagartig von über 42 auf nur noch 28 Prozent sinken. Da den Arbeitnehmern der bisherige Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung direkt ausbezahlt würde, blieben die Lohnkosten zwar absolut konstant, aber die Belastung einer zusätzlichen Arbeitsstunde mit Sozialabgaben würde drastisch vermindert.
- Da die Lohnnebenkosten bei einer einheitlichen Kopfpauschale mit 28 Prozent kaum höher wären als die 25 Prozent für Mini-Jobs, könnte auf diese Subvention der Teilzeitarbeit ganz verzichtet werden. Für die Arbeitgeber würde so derAnreiz entfallen, die von den Arbeitslosen dringend gesuchten Vollzeit-Arbeitsplätze mehr und mehr in Teilzeit-Jobs aufzusplitten.
Ziele der Gesundheitsreform 2006
Die Union tritt für mehr Effizienz in der Krankenversicherung ein, um sie dauerhaft finanzierbar zu halten. Dabei soll der solidarische Ausgleich zwischen jungen und alten, gesunden und kranken Menschen, Beziehern niedriger und höherer Einkommen sowie zwischen Alleinerziehenden und Familien als tragendes Element der sozialen Krankenversicherung erhalten bleiben.
Die Verbesserung und der Ausbau der Prävention und Gesundheitsförderung ist eine unerlässliche Voraussetzung, um die Zunahme der großen Volkskrankheiten zu stoppen, die Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu steigern und damit letztlich auch die Ausgaben im Gesundheitsbereich zu senken.
Eine Gesundheitsreform kann nur gelingen, wenn die Versicherten sich darauf verlassen können, dass auch künftig alle medizinisch notwendigen Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden.
Die Versicherten sollen künftig eine größere Wahlfreiheit über den Umfang ihres Versicherungsschutzes erhalten. Sie sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie den bisherigen Versorgungsumfang beibehalten, zusätzliche Leistungen erhalten oder bei gleichzeitiger Beitragsermäßigung Leistungen abwählen oder einen Selbstbehalt übernehmen wollen.
Mehr Wettbewerb und Flexibilität im zu starren Vertragssystem zwischen Kassen und Leistungserbringern werden helfen, die strukturellen Defizite des Gesundheitswesens zu beseitigen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Dienste zu erhöhen.
Alle Budgetierungen bei den Leistungserbringern werden abgeschafft.Um den tatsächlichen Aufwand für medizinische Leistungen deutlich zu machen und erbrachte Leistungen besser zu kontrollieren, soll eine Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip - ohne Vorleistung bei größeren Beträgen - geschaffen werden.
Die Transparenz im Gesundheitswesen soll in allen Bereichen entscheidend erhöht werden. Über die Leistungen und deren Abrechnung soll den Versicherten eine Patientenquittung ausgestellt werden.
Der bundesweite Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen muss auch künftig unterschiedliche Risikofaktoren und damit unterschiedliche Einnahmen der Kassen ausgleichen. Der Risikostrukturausgleich muss gerechter, einfacher und transparenter ausgestaltet werden und einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen fördern. Sparsames Wirtschaften der einzelnen Kassen muss sich künftig stärker lohnen als bisher.
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