Bundesschuldenverwaltung

Der Vorläufer der Deutschen Finanzagentur

Die Bundesschuldenverwaltung hatte einen umfassenden Aufgabenbereich. Wir stellen dar, welche Aufgaben diese Obere Bundesbehörde wahrgenommen hat.

Geschichte der Bundesschuldenverwaltung

Die Obere Bundesbehörde im Organisationsbereich des Bundesministeriums der Finanzen hatte im Laufe der Geschichte verschiedene Namen. So trug sie die Bezeichnungen

  • Reichsschuldenverwaltung,
  • Bundesschuldenverwaltung,
  • Bundeswertpapierverwaltung,
  • Deutsche Finanzagentur.

Als Reichsschuldenverwaltung wurde die Behörde nach der Gründung des Deutschen Reichs im Jahr 1900 eingerichtet und war bis 1945 unter dieser Bezeichnung tätig. Danach wurden die Aufgaben der Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes übertragen, die nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 13. Dezember 1949 in die Bundesschuldenverwaltung umgewandelt wurde.

Die Behörde hatte ihren Sitz in Bad Homburg vor der Höhe. Im Jahr 2002 benannte man sie um in die Bundeswertpapierverwaltung. Die Rechtsgrundlage für diese Änderung war das Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes, das sogenannte Bundeswertpapierverwaltungsgesetz, das am 11. Dezember 2001 erlassen worden war. Zur Auflösung der Behörde kam es mit Erlass des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes am 31. Juli 2006, da einige Aufgaben, die von der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen wurden, inzwischen weggefallen waren. Seit dem 1. August 2006 nimmt die Deutsche Finanzagentur die verbliebenen Aufgaben wahr.

Aufgaben der Bundesschuldenverwaltung

Die Bundesschuldenverwaltung hatte ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Anders, als der Name der oberen Bundesbehörde vermuten lässt, oblag ihr nicht nur die Verwaltung der Schulden des Bundes, sondern darüber hinaus auch internationaler Beteiligungen und Beitragsverpflichtungen. Die Behörde bot Bundeswertpapiere zum Verkauf an, die auf besondere Art ebenfalls zu den Schulden des Bundes zählen, und stellte als Dienstleistung die kostenlose Depotverwaltung für Bundeswertpapiere zur Verfügung. Eine weitere Aufgabe der Bundeswertpapierverwaltung und ihres Vorläufers war die Funktion als Verkaufsstelle für Sammlermünzen. Diese Aufgabe wird seit 2006 von der Deutschen Post wahrgenommen.

Eine Kernaufgabe der Bundesschuldenverwaltung war in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg die Regelung der Inneren Altschulden nach dem Kriegsfolgengesetz. Später stellte die Auflage von Schatzbriefen und Bundesobligationen eine der größten Aufgaben der Bundesbehörde dar. Bereits mit der Gründung der Deutschen Finanzagentur im Jahr 2000 gab die Bundesschuldenverwaltung einen großen Teil ihrer Aufgaben an die neu gegründete Agentur ab. Die Umbenennung in Bundeswertpapierverwaltung verdeutlicht, dass seither das Wertpapiergeschäft zur Hauptaufgabe wurde.

Bundesschuldenverwaltung als Vorläufer der Deutschen Finanzagentur

Am 31. Juli 2006 wurde die Bundeswertpapierverwaltung, die aus der Bundesschuldenverwaltung hervorgegangen war, aufgelöst. Alle Aufgaben, die der Bundeswertpapierverwaltung noch verblieben waren, gingen nun restlos an die Deutsche Finanzagentur mit Sitz in Frankfurt am Main über. Die Agentur ist, anders als ihre Vorläufer, die Bundesschuldenverwaltung und die Bundeswertpapierverwaltung, nicht mehr als Bundesbehörde organisiert, sondern als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Somit ist die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, wie die offizielle Bezeichnung lautet, ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich ausschließlich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befindet.

Zu den Aufgaben der Deutschen Finanzagentur zählen das Schuldenmanagement des Bundes, die Auflage der Bundeswertpapiere und die dazu gehörige, für Privatanleger kostenlose Depotverwaltung, der Einsatz derivativer Finanzinstrumente, die Kreditaufnahme des Bundes durch Schuldscheindarlehen und Geldmarktgeschäfte, die dazu führen, dass das Konto der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Bundesbank ausgeglichen ist.

Wertpapiere und Anlageprodukte, die von der Deutschen Finanzagentur ausgegeben werden, sind Bundesanleihen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze zum Bundeshaushaltsausgleich am Geld- und Kapitalmarkt sowie Bundesobligationen und Tagesanleihen.

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