Bundesschatzbriefe

Informationen zum Schatzbrief Typ A und B

Bundesschatzbriefe zählen zu den Wertpapieren des Bundes. Sie werden von der Deutschen Finanzagentur herausgegeben. Wie fast alle Bundeswertpapiere, so zeichnen sich auch die Bundesschatzbriefe vor allen Dingen durch ihre hohe Sicherheit aus. Der Bund als Emittent garantiert ohnehin die höchstmögliche Sicherheit. Bei Schatzbriefen unterscheidet man Typ A und Typ B. 

Bei Wertpapieren kann man auch danach unterscheiden, wer der Emittent der jeweiligen Wertpapiere ist. Auch der Bund, also die Bundesrepublik Deutschland, emittiert eine Vielzahl von Wertpapieren, die als Bundeswertpapiere bezeichnet werden. Auch die Bundesschatzbriefe gehören zu diesen Wertpapieren des Bundes.

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Bei Bundesschatzbriefen besitzt der Anleger kein Zinsrisiko, Kursrisiko oder Währungsrisiko. Die Zinsen sind für die gesamte Kaufzeit garantiert. Bundesschatzbriefe zeichnen sich durch eine so genannte Zinstreppe aus, man erhält als Inhaber der Papiere also von Jahr zu Jahr einen meistens etwas höheren Zinssatz. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Bundesschatzbriefen, nämlich den Typ A und den Typ B. Bundesschatzbriefe werden nicht an der Börse notiert, sondern können nur über die Finanzagentur des Bundes gekauft und wieder an diese verkauft werden.

Unterschied zwischen Bundesschatzbrief Typ A und Typ B

Der Bundesschatzbrief Typ A ist im Bezug auf seine Grundstruktur dem Bundesschatzbrief Typ B sehr ähnlich, es gibt aber bezüglich der Konditionen einige Unterschiede zwischen beiden Varianten. Die Gemeinsamkeit besteht zunächst darin, dass beide Typen keinerlei Risiken aufweisen und als äußerst sichere Geldanlage gelten. Sowohl Typ A als auch Typ B werden nicht an der Börse gehandelt und können ab einem Betrag von 50 Euro jederzeit erworben werden. Beim Direkterwerb über die Finanzagentur sind es 52 Euro.

Was aber unterscheidet nun den Bundesschatzbrief Typ A vom Bundesschatzbrief Typ B? Zunächst einmal sind die Laufzeiten unterschiedlich. Der Bundesschatzbrief Typ A hat eine Laufzeit von sechs Jahren und der Typ B eine Laufzeit von sieben Jahren. Ein weiterer Unterschied besteht bezüglich dem Zeitpunkt der Zinszahlung. Der Bundesschatzbrief Typ A wird auch als normal verzinslich bezeichnet, weil die Zahlung der Zinsen jährlich erfolgt. Beim Typ B hingegen handelt es sich um ein so genanntes aufgezinstes Wertpapier. In dem Fall werden die Zinsen über die gesamte Laufzeit hinweg angesammelt und bei Fälligkeit dann zusammen mit dem Kapital in einer Summe ausgezahlt.

Kauf und Verkauf von Bundesschatzbriefen

Bundesschatzbriefe kann man nicht an der Börse kaufen, sondern entweder den Kauf über seine Bank veranlassen oder die Papiere per Direkterwerb bei der Finanzagentur des Bundes bekommen. Gleiches gilt auch für die Verwahrung der gekauften Bundesschatzbriefe, die entweder im Depot der Bank erfolgen kann oder bei der Finanzagentur auf einem kostenlosen Schuldbuch-Konto.

Während manche Bundeswertpapiere von bestimmten Kundengruppen nicht erworben werden dürfen, kann die Bundesschatzbriefe Jeder erwerben und zwar in beliebiger Höhe. Es gibt also keine maximale Orderhöhe als Grenze. Kauft man die Wertpapiere über seine Bank, dann kann man dieses ab 50 Euro tun, beim Direkterwerb müssen mindestens 52 Euro investiert werden. Aufgrund dieser sehr geringen Mindestanlagesummen kann im Grunde jeder Anleger Bundesschatzbriefe erwerben.

Der Verkauf der Bundesschatzbriefe ist generell auch vor der eigentlichen Fälligkeit, also vor dem Ablauf von sechs oder sieben Jahren möglich. Allerdings gibt es in dieser Hinsicht eine Einschränkung, denn die Bundesschatzbriefe dürfen das erste Mal nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres wieder verkauft werden. Nach Ablauf dieses ersten Jahres dürfen allerdings im Folgenden innerhalb von 30 Zinstagen je Gläubiger der Papiere immer nur Gegenwerte von bis zu 5.000 Euro zurück gegeben werden. Besitzt man also zum Beispiel Bundesschatzbriefe im Wert von 60.000 Euro, dann dauert es genau ein Jahr, bis man diese vollständig verkauft haben kann. Gebühren fallen beim Verkauf der Papiere nicht an, es werden auch keine Vorschusszinsen oder Ähnliches berechnet, wie es zum Beispiel bei nicht gekündigten Sparguthaben der Fall ist.

Verwahrung bei der Deutschen Finanzagentur

Neben der Möglichkeit, die Bundesschatzbriefe über die eigene Bank zu erwerben und anschließend im dortigen Wertpapierdepot verwahren und verwalten zu lassen, kann man die Wertpapiere auch bei der Bundesfinanzagentur verwalten lassen. Im Gegensatz zur Verwahrung im Wertpapierdepot der Bank, wo oftmals Depotgebühren oder Gebühren für den Bestand anfallen, ist die Verwahrung bei der Finanzagentur kostenlos und mit keinerlei Gebühren verbunden.

Damit eine Verwaltung über die Finanzagentur möglich ist, muss man dort zunächst ein so genanntes Schuldbuchkonto eröffnen. Nachdem man die Eröffnung des Schuldbuchkontos beantragt hat und diese vorgenommen worden ist, kann man im Folgenden alle Bundeswertpapiere in diesem Schuldbuchkonto kostenlos verwahren lassen.

Möchte man Bundeswertpapiere wie die Bundesschatzbriefe kaufen oder verkaufen, so ist die Auftragserteilung per Telefon, per Post oder über das Internet möglich. Möchte man die folgenden Kauf- oder Verkaufsorders zum Beispiel per Telefon oder im Internet erteilen, so ist dieses mittels einer zuvor erhaltenen PIN möglich, durch die man sich legitimieren kann. Auch die Kontoeröffnung des Schuldbuchkontos selber kann übrigens über das Internet beantragt werden. Einen Auszug über die Bestände auf seinen Schuldbuchkonto kann man jederzeit anfordern oder sich selber über das Internet erstellen bzw. ausdrucken.

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