Bundesbank
Die Bedeutung der Bundesbank
Die Geschichte der Bundesbank
Die Geschichte der Deutschen Bundesbank geht auf das Jahr 1948 zurück. Damals wurde im Rahmen der Währungsunion die zu diesem Zeitpunkt fast wertlose Reichsmark durch die Deutsche Mark ersetzt.
In diesem Zusammenhang wurde auch zur Sicherung der Stabilität der neuen Währung die Bank deutscher Länder gegründet. Diese Bank blieb einige Jahre bestehen und wurde dann zum 26. Juli 1957 durch die Deutsche Bundesbank als Zentralbank für Deutschland abgelöst.
Zu diesem Zeitpunkt wurde der Aufbau der Zentralbank in vielen Bereichen geändert. Damit diese Änderungen jedoch möglich waren, musste ein spezielles Bundesbankengesetz verabschiedet werden. Dieses trat am 1. August 1957 in Kraft trat und wurde im Laufe der Zeit mehrmals geändert.
Die letzten Änderungen am Bundesbankgesetz fanden in den Jahren 2002 und 2009 statt, da hier im Zuge der Einführung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eine Anpassung des Gesetzes zwingend notwendig geworden war.
Der Aufbau der Bundesbank
Der Sitz der Deutschen Bundesbank befindet sich in Frankfurt am Main. Neben diesem Hauptsitz hat die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland jedoch noch zahlreiche Niederlassungen. So verfügt sie beispielsweise über 9 Hauptverwaltungen in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart.
Diesen Hauptverwaltungen sind wiederum einzelne Filialen untergeordnet. Diese bleiben jedoch nicht alle bestehen, da langfristig ein Abbau der Filialen vorgesehen ist. So ist beispielsweise laut Angaben der Deutschen Bundesbank für den Zeitraum von 2012 bis 2015 eine Schließung von 12 Filialen geplant. In diesem Zusammenhang ist wiederum ein Abbau von Personal zu erwarten.
Die Ursachen für die Schließung der Filialen sowie den Abbau der Mitarbeiter in den vergangenen Jahren sind sehr vielfältig. Als Hauptgrund hierfür ist jedoch die Einführung des Euro im Jahr 2002 sowie die damit in Verbindung stehende Übernahme von zahlreichen Aufgaben der deutschen Zentralbank durch die Europäischen Zentralbank zu nennen.
Die Aufgaben der Bundesbank
Mit der Einführung des Euro haben sich die Aufgaben der einzelnen europäischen Zentralbanken geändert. Aus diesem Grund musste auch die Gesetzesgrundlage für die deutsche Zentralbank angepasst werden. Dies geschah im Jahr 2002 mit dem 7. Gesetz zur Änderung des „Gesetzes über die Deutsche Bundesbank“.
Auf der Grundlage dieser Änderung stellen nun inzwischen folgende Bereiche die Hauptaufgaben der Zentralbank der Bundesrepublik dar:
- Sicherung der Geldstabilität,
- Sicherung der Stabilität des Finanz- und Währungssystems,
- Sicherung der Stabilität des Bankensystems,
- Sicherung des Zahlungsverkehrs,
- Sicherung der ausreichenden Bargeldversorgung.
Obwohl alle diese genannten Aufgaben Kernbereiche der Zentralbank darstellen, ist der Einfluss der Zentralbank bei der Erfüllung dieser Aufgaben zum Teil beschränkt. So ist es für eine nationale Zentralbank zwar möglich, die Sicherheit im Bankensystem beim elektronischen Zahlungsverkehr sowie den Umlauf von Falschgeld zu kontrollieren, alle anderen Aufgaben werden hingegen jedoch nicht nur von der inländischen, sondern auch von der europäischen Wirtschafts- und Geldpolitik maßgeblich beeinflusst.
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