Bund der Versicherten

Versicherungsnehmer finden Hilfe beim BdV

Der Bund der Versicherten tritt offensiv für den Schutz des Verbrauchers im Bereich Versicherungen ein, wobei sich die Organisation ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Wir haben die Informationen zur Verbraucherschutzorganisation zusammengestellt.

Bund der Versicherten - unabhängige Beratung

Der Bund der Versicherten, kurz BdV genannt, wurde im Frühjahr 1982 in der Hansestadt Hamburg gegründet und zählt heute weit mehr als 50.000 Mitglieder. Die Verbraucherschutzorganisation, die sich um Belange rund um das private Versicherungswesen kümmert, erhält keine staatlichen Zuwendungen und finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder. Auf allen Ebenen nimmt der Bund der Versicherten seine überwachende Funktion wahr und führt darüber hinaus auch Musterprozesse, die für ein hohes Maß an Gerechtigkeit zwischen Versicherungsgesellschaften und Verbrauchern sorgen sollen.

Entscheidungen aus der Vergangenheit führten bereits zu Korrekturen bei Gesetzen, die in das Versicherungsvertragsrecht aufgenommen wurden. Regelmäßig informiert die Verbraucherschutzorganisation ihre Mitglieder kostenfrei über Merkblätter und Broschüren. Darüber hinaus referieren Mitarbeiter in Schulen und Unternehmen zu versicherungsrelevanten Themen. Versicherungsexperten wie auch Juristen beraten Verbraucher individuell telefonisch und auch schriftlich, wenn es um Unklarheiten oder Fragen rund um den Versicherungsschutz geht.

Bund der Versicherten - umfassende Kompetenz

Der Bund der Versicherten bietet seine Dienste Mitgliedern, die lediglich einen Jahresbeitrag in Höhe von 40 Euro zahlen, kostenlos an und erlässt jungen Menschen bis zum Alter von 25 Jahren die Hälfte. Bis zu 80 Prozent lassen sich die Beitragskosten steuerlich geltend machen. Kompetenz in Sachen Versicherungswesen präsentiert der BdV in allen Medien und setzt sich zum Ziel, Mängel im Bereich Versicherungswirtschaft aufzuweisen und für ein höheres Maß an Verbrauchergerechtigkeit zu sorgen.

Die hohe Kompetenz dieser Organisation wird auch dadurch deutlich, dass der Bundestag wie auch die Ministerien beim Bund der Versicherten um eine Stellungnahme bitten, wenn ein Gesetz auf den Weg gebracht werden soll. Der wissenschaftliche Beirat gibt eine eigene Schriftenreihe heraus, um eine Weitergabe allgemeiner Informationen im Bereich Versicherungen zu gewährleisten. Von hoher Bedeutung sind auch die Informationen rund um Anlagevarianten zur privaten Altersvorsorge, die heute einen immer höheren Stellenwert einnimmt.

Bund der Versicherten - gemeinnützige Organisation

Der Bund der Versicherten verfolgt lediglich das Ziel, gemeinnützig zu fungieren und dies im Sinne der steuerbegünstigten Zwecke innerhalb der Abgabenverordnung. Eigenwirtschaftliche Zwecke werden nicht angestrebt und damit verbunden ist auch die Auflage, vereinseigene Mittel lediglich für Zwecke zu verwenden, die in der Satzung ausgewiesen sind. Somit darf niemand durch Mittel begünstigt werden, die dem eigentliche Zwecke des Bundes nicht dienen.

Ebenso untersagt ist dem BdV auch, eine unverhältnismäßig hohe Vergütung auszuzahlen, sofern der Bund der Versicherten nicht begünstigt ist. Zu den Mitgliedern gehören natürliche Personen, die als ordentliche Mitglieder bezeichnet werden. Zu den Auflagen gehört, dass diese Mitglieder nicht direkt oder indirekt mit der entgeltlichen Vermittlung von Versicherten zu tun haben dürfen. Diese Verpflichtung ist unter anderem Bestandteil der Aufnahmeerklärung. Die Vorteile, die aus einer Mitgliedschaft beim BdV erwachsen, dürfen auch von den Ehepartnern, den Personen, die mit dem Mitglied in einem eheähnlichen Verhältnis leben und auch Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres genießen.

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