Bürgerversicherung
Gleiche Krankenversicherung für jeden
Bürgerversicherung - Die Fakten
In der gesetzlicher Krankenversicherung gibt es Finanzprobleme. Zum einen belasten höhere Leistungsausgaben die Kassen, zum anderen belasten der demografische Wandel und der medizinische Fortschritt die Budgets der Anbieter. Das Modell der Bürgerversicherung sieht daher einen vollständigen Umbau des Versicherungssystems vor. Die gesetzliche und die private Krankenversicherung (PKV) sollen zu einem System verschmolzen werden. Jeder Bürger hat einen identischen Versicherungsschutz. Die Beiträge werden als Prozentsatz von sämtlichen Einkünften erhoben. Neben dem Arbeitseinkommen werden somit auch Einnahmen aus Mietverhältnissen und Kapitalanlage berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird dabei deutlich angehoben. Besserverdiener müssten bei der Bürgerversicherung bis zu 1.000 Euro monatlich für den Gesundheitsschutz aufwenden.
Ziel der Umgestaltung des Gesundheitssystems ist die Verbesserung der Finanzlage der Krankenkassen. Damit könnten künftige Leistungskürzungen verhindert werden. Gleichzeitig sorgt eine Einheitsversicherung für mehr Gerechtigkeit. Ob gleichzeitig auch die Qualität der Leistungen verbessert würde, ist jedoch umstritten. Die einheitliche Versicherung würde die Abschaffung der PKV bedeuten. Die dort angesammelten Altersrückstellungen würden dem gesetzlichen System zugeführt. Einzelne Studien wollen errechnet haben, dass der Beitragssatz in der GKV durch den Einbezug der Privatversicherten um bis zu 2,5 Prozentpunkte sinken könnte.
Die Bürgerversicherung wird von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und dem DGB unterstützt. Union und FDP haben sich gegen eine Einheitsversicherung ausgesprochen und beabsichtigen, den Wettbewerb durch das Nebeneinander von GKV und PKV zu beleben.
Kritik an der Bürgerversicherung
Die wichtigste Frage ist, ob das Nebeneinander von verschiedenen Versicherungssystemen bestehen bleiben oder ob die PKV abgeschafft werden soll. Verfassungsrechtler sehen rechtliche Probleme beim Einbezug der Privatversicherten. Schließlich bestehen zwischen den Kunden und den Versicherungsunternehmen Verträge, die auf privatrechtlicher Basis geschlossen wurden. Eine "Zwangsauflösung" würde einer "Enteignung" gleichkommen.
Zusammen mit der Umstellung in ein Einheitssystem wird auch die Frage diskutiert, ob die beitragsfreie Mitversicherung des nicht arbeitenden Ehepartners fortgeführt werden soll. Im Gespräch ist die Einführung eines Mindestbeitrags, sofern keine Kinder erzogen werden oder Pflegeleistungen für Angehörige erbracht werden.
Offen ist zudem, ob bei künftigen Kostensteigerungen auch der Arbeitgeberbeitrag automatisch angehoben werden soll. Die Befürworter der Bürgerversicherung beabsichtigen, die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder herzustellen. Durch die jüngste Gesundheitsreform werden bei höheren Leistungsausgaben ausschließlich die Versicherten belastet. Dies geschieht über nach oben offene Zusatzbeiträge.
Letztlich ist derzeit offen, inwiefern in einer neuen Einheitsversicherung kapitalgedeckte Elemente eingeführt werden. Der Einbezug der privat Krankenversicherten würde kurz- bis mittelfristig positive Finanzeffekte ausüben. Langfristig wird jedoch kein Weg an höheren Beiträgen und/oder Leistungskürzungen vorbeiführen.
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