Bürgerentlastungsgesetz 2010
Steuern sparen mit der Krankenversicherung
Die private und die gesetzliche Krankenversicherung können ohne Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht. Grundlage ist stets der Beitrag, der für einen dem Sozialhilfeniveau entsprechenden Grundschutz aufgewendet werden.
Welche Beiträge zur Krankenversicherung können abgesetzt werden?
Die Beiträge für eine Krankenversicherung können durch das
Bürgerentlastungsgesetz nicht zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Je
nach Versicherung gibt es Unterschiede.
- Gesetzlich Krankenversicherte: Der Beitrag für die Krankenkasse (Arbeitnehmeranteil) kann abzüglich von pauschal 4 Prozent für das
Krankentagegeld steuerlich abgesetzt werden. Wer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Vertrag hat (Rentner, Selbständige), kann den Kassenbeitrag voll steuerlich ansetzen. - Private Krankenversicherte: Die Arbeitnehmer-Beiträge für den Anteil des Versicherungsschutzes, der dem gesetzlichen Niveau entspricht, können abgesetzt werden. Auch hier wird das Krankentagegeld nicht berücksichtigt. Die privaten Krankenversicherungen müssen dazu den steuerlich anzusetzenden Anteil auf Basis einer Rechtsverordnung ermitteln. Die Beiträge für den Grundschutz können unbegrenzt abgezogen werden. Der Anteil variiert je nach Tarif zwischen 80 und 95 Prozent.
- GKV- und PKV-Versicherte: Die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Allerdings darf nur der Arbeitnehmeranteil berücksichtigt werden.
Was darf nicht abgesetzt werden?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Anteile der Krankenversicherungsbeiträge steuerlich nicht berücksichtigt werden dürfen. Dazu zählen das Krankentagegeld sowie jede Leistung, die über den Grundschutz hinausgeht. Dazu zählen z.B. das 1-Bett-Zimmer und die Chefarztbehandlung sowie sonstige Zusatzversicherungen. Diese Beiträge sind jedoch im Rahmen der weiteren Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.
Welche Besonderheiten gelten beim Bürgerentlastungsgesetz?
Risikozuschläge und der gesetzliche Zuschlag der privaten Krankenversicherung können im gleichen Verhältnis wie der PKV-Grundschutz abgesetzt werden.
Der Arbeitgeberzuschuss ist stets voll abzuziehen. Auch die Beitragsrückerstattung reduziert den steuerlich anzusetzenden Betrag. Dies bedeutet, dass nur der tatsächlich in einem Kalenderjahr aufgewendete Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung ist steuerlich zu berücksichtigen.
Wenn der Steuerpflichtige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Ehegatten, den eigetragenen Lebenspartner oder die unterhaltsberechtigten Kinder zahlt, gehören diese Beiträge zu den Sonderausgaben.
Nutzung der Steuervorteile
Der Versicherte als auch die Krankenversicherung müssen einige Voraussetzungen treffen, damit die Steuervorteile zeitnah wirksam werden. Die Krankenversicherten müssen ihrer Versicherung dazu die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden geben. Dazu ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer aller versicherten Personen beizufügen.
Bei Neuanträgen ist die Einwilligung zwingende Voraussetzung. Der Krankenversicherer fragt die Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wenn der Versicherte der Datenübertagung widerspricht, kann im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens jedoch nur ein Pauschalbetrag für die Krankenversicherung angerechnet werden.
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