Bürgerentlastungsgesetz 2010

Steuern sparen mit der Krankenversicherung

Ab dem 1.1.2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Dann können  die Beiträge zur Krankenversicherung deutlich stärker als bisher geltend  gemacht werden. Beiträge für die Pflegeversicherung sind voll  abzugsfähig. Nachfolgend der Überblick zu den Änderungen durch das  Bürgerentlastungsgesetz.

Die private und die gesetzliche Krankenversicherung können ohne  Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht. Grundlage ist stets der  Beitrag, der für einen dem Sozialhilfeniveau entsprechenden Grundschutz  aufgewendet werden.

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Welche Beiträge zur Krankenversicherung können abgesetzt werden?

Die Beiträge für eine Krankenversicherung können durch das 
Bürgerentlastungsgesetz nicht zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Je 
nach Versicherung gibt es Unterschiede.

  • Gesetzlich Krankenversicherte: Der Beitrag für die Krankenkasse  (Arbeitnehmeranteil) kann abzüglich von pauschal 4 Prozent für das 
    Krankentagegeld steuerlich abgesetzt werden. Wer keinen Anspruch auf  Lohnfortzahlung im Vertrag hat (Rentner, Selbständige), kann den  Kassenbeitrag voll steuerlich ansetzen.
  • Private Krankenversicherte: Die Arbeitnehmer-Beiträge für den Anteil des  Versicherungsschutzes, der dem gesetzlichen Niveau entspricht, können abgesetzt werden. Auch hier wird das Krankentagegeld nicht  berücksichtigt. Die privaten Krankenversicherungen müssen dazu den  steuerlich anzusetzenden Anteil auf Basis einer Rechtsverordnung  ermitteln. Die Beiträge für den Grundschutz können unbegrenzt abgezogen  werden. Der Anteil variiert je nach Tarif zwischen 80 und 95 Prozent.
  • GKV- und PKV-Versicherte: Die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung  können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Allerdings darf nur  der Arbeitnehmeranteil berücksichtigt werden.

Was darf nicht abgesetzt werden?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Anteile der  Krankenversicherungsbeiträge steuerlich nicht berücksichtigt werden dürfen. Dazu zählen das Krankentagegeld sowie jede Leistung, die über den   Grundschutz hinausgeht. Dazu zählen z.B. das 1-Bett-Zimmer und die  Chefarztbehandlung sowie sonstige Zusatzversicherungen. Diese Beiträge sind jedoch im Rahmen der weiteren Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.

Welche Besonderheiten gelten beim Bürgerentlastungsgesetz?

Risikozuschläge und der gesetzliche Zuschlag der privaten  Krankenversicherung können im gleichen Verhältnis wie der PKV-Grundschutz abgesetzt werden.

Der Arbeitgeberzuschuss ist stets voll abzuziehen. Auch die  Beitragsrückerstattung reduziert den steuerlich anzusetzenden Betrag.  Dies bedeutet, dass nur der tatsächlich in einem Kalenderjahr aufgewendete Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung ist steuerlich zu berücksichtigen.

Wenn der Steuerpflichtige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Ehegatten, den eigetragenen Lebenspartner oder die unterhaltsberechtigten Kinder zahlt, gehören diese Beiträge zu den Sonderausgaben.

Nutzung der Steuervorteile

Der Versicherte als auch die Krankenversicherung müssen einige  Voraussetzungen treffen, damit die Steuervorteile zeitnah wirksam werden. Die Krankenversicherten müssen ihrer Versicherung dazu die  Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden geben. Dazu ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer aller versicherten Personen  beizufügen. 

Bei Neuanträgen ist die Einwilligung zwingende Voraussetzung. Der  Krankenversicherer fragt die Steueridentifikationsnummer beim  Bundeszentralamt für Steuern ab. Wenn der Versicherte der Datenübertagung widerspricht, kann im Rahmen des  Lohnsteuerabzugsverfahrens jedoch nur ein Pauschalbetrag für die Krankenversicherung angerechnet werden.

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