Brillenversicherung

Zusatzversicherung für Sehhilfen und Kontaktlinsen

Seit 2004 zählen Brillen und Kontaktlinsen nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Kassen. In diesem Fall kann die Brillenversicherung Abhilfe schaffen. Mit einer Zusatzversicherung können auch die Brille und Kontaktlinsen versichert werden.

Die Krankenkassen haben die Erstattung für eine Brille aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Lediglich für Minderjährige und bei extrem schweren Sehbehinderungen (z.B. wenn der Versicherte auf einem Auge erblindet ist) bestehen Ausnahmen. Nur wer eine Brillenversicherung als Zusatzschutz zur GKV abschließt, erhält im Leistungsfall auch eine neue Brille oder Kontaktlinsen.

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Was muss man bei der Brillenversicherung beachten?

Die Versicherer bieten die unterschiedlichsten Tarife an. Zu beachten sind stets die Erstattungshöhen und die Erstattungszeiträume. Daher sollte man sich vorab die Frage stellen, wie oft eine neue Brille benötigt wird, um die Kosten der Versicherung gegen den Preis der Neuanschaffung abzuwägen.

In den Versicherungsbedingungen ist genau festgelegt, unter welchen Voraussetzungen es eine neue Brille auf Versicherungskosten gibt: z.B. nur alle 2 bis 3 Jahre oder nur bei einer deutlichen Veränderung der Sehschärfe (Richtwert 0,5 Dioptrien).

Entscheidend für die Qualität einer Zusatzversicherung Brille ist auch, ob der Versicherer nur erneut leistet, wenn sich die Sehschärfe verändert. Eventuell verlangt der Versicherer beim Neuabschluss für Brillenträger einen Risikozuschlag.

Meist ist es nicht möglich, ausschließlich eine Brillenversicherung abzuschließen. Daneben erhält man oftmals weitere ambulante Leistungen für Heilpraktiker, Hilfsmittel und Medikamente.

Kein Bestandteil der Zusatzversicherung ist die sogenannte Augen-Laserung. Diese muss der Versicherte komplett aus eigener Tasche zahlen.

Der Sehtest bleibt jedoch weiterhin eine Kassenleistung. Augenärzte gehören zudem zu den Fachärzten, die gesetzlich Versicherte nach wie vor direkt ansteuern dürfen. Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht nötig.

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