Brandversicherung

Die Versicherung, wenn das Haus brennt

  • Über Jahrhunderte war die Brandversicherung in Deutschland für jeden Eigentümer verpflichtend, zum Teil besteht auch noch heute Versicherungspflicht.
  • Diese kann durch eine einzelne Versicherung, aber auch durch eine Wohngebäudeversicherung abgegolten werden.

Unterschiede zwischen Gebäude- und Brandversicherung

Eine Brandversicherung ist eine Versicherung, die den Schaden an einem Gebäude aufgrund eines Feuers ersetzt. Sie deckt alle Schäden ab, die auf einen Brand, eine Explosion oder einen Blitzschlag zurückzuführen sind. Allerdings gibt es auch bei dieser Versicherung Ausschlüsse, als Beispiele hierfür sind der Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit zu nennen. Sollte eine Brandstiftung durch Dritte erfolgen, wird auch dieser Schaden von der Feuerversicherung ersetzt, allerdings ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den Schaden bei der Polizei anzuzeigen. Falls der Brandstifter später gestellt wird, nimmt die Versicherungsanstalt diesen in Regress.

Inzwischen bieten nur noch wenige Versicherungsgesellschaften eine reine Brandversicherung an, überwiegend wird nur noch die sogenannte Gebäudeversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung ersetzen neben Brandschäden auch Schäden, die auf Sturm und Hagel sowie auf Leitungswasser, Rohrbruch und Frost zurückzuführen sind. Zusätzlich können auch noch Elementarschäden sowie Überspannungsschäden mitversichert werden. Als Elementarschäden gelten unter anderem Schäden, die aufgrund einer Überschwemmung oder durch eine Lawine an einem Gebäude entstehen.

Lange Zeit war die Feuerversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung, im Jahr 1994 wurde diese Regelung jedoch generell abgeschafft. In einigen Bereichen gelten jedoch Ausnahmen, als Beispiel hierfür sind Eigentumswohnungen zu nennen. Unabhängig von einer bestehenden Pflicht sollte jeder Eigenheimbesitzer möglichst alle Risiken absichern. Aus diesem Grund ist einer Gebäudeversicherung immer der Vorzug zu gewähren.

Die Versicherungssumme bei einer Brandversicherung

Bei einer Brandversicherung wird in der Regel der gleitende Neuwert versichert. Die Versicherungssumme ermittelt sich dabei auf der Grundlage des Neubauwerts. Bei einem Neubau werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Bei einem bestehenden Objekt erfolgt die Ermittlung des Neuwerts unter anderem auf Grundlage der Größe, der Ausstattung und der Bauart einer Immobilie. Auf Basis des Neuwertes wird der sogenannte Versicherungswert 1914 ermittelt. Dieser berechnet sich aus dem Quotienten vom Neuwert und dem Baukostenindex. Im Schadensfall wird die Versicherungssumme dann aus dem Produkt vom Versicherungswert 1914 und dem Baukostenindex ermittelt. 

In neuen Versicherungstarifen wird der Gebäudewert grundsätzlich auf Basis der Wohnfläche ermittelt.  Teilweise werden auch sogenannte Zeitwertversicherungen angeboten, bei diesen erhält der Versicherungsnehmer nur den Zeitwert ausgezahlt. Würde für die Wertminderung die jährliche Abschreibung von 2 Prozent angesetzt, erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall somit eine deutlich geringere Versicherungsleistung. Von einer solchen Versicherung ist somit grundsätzlich abzuraten.