Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

Die Betriebsprüfung mag in den Augen vieler Unternehmen wie eine Schikane dargestellt werden. Bei dieser Prüfung geht es aber lediglich um die korrekte Aufarbeitung.

Was ist eine Betriebsprüfung?

Bei einer Betriebsprüfung handelt es sich um eine vom Finanzamt durchgeführte Prüfung, die bei Gewerbebetreibenden, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Freiberuflern, aber auch bei Privatpersonen möglich ist. Bei Privatpersonen wird eine Betriebsprüfung allerdings nur unter bestimmten Umständen angeordnet, zum Beispiel, wenn für Rechnung anderer Steuern entrichtet oder einbehalten wurden. Auch bei Unklarheiten bei der Steuererklärung von Privatpersonen kann es zu einer Betriebsprüfung kommen.

Zum Umfang der Betriebsprüfung gehört die gesamte steuerliche Buchhaltung. Die Häufigkeit einer Betriebsprüfung richtet sich grundsätzlich nach der Größe des Betriebes, wird aber willkürlich oder auf Verdacht durchgeführt. Auch Auffälligkeiten oder die Erregung besonderer Aufmerksamkeit können Auslöser sein, dass eine Betriebsprüfung angekündigt wird. Auch Betriebe, die bislang noch nie überprüft wurden, stehen auf der Liste der Betriebsprüfer ganz oben. Vor allem bei Großbetrieben erfolgt diese in regelmäßigen Abständen, häufig sogar jährlich. Dies, die Erregung von Aufmerksamkeit oder die reine Computerauswahl gehören zu den drei Kriterien, anhand welcher die Finanzbehörde Betriebsprüfungen durchführt.

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab?

Bevor ein Betriebsprüfer in das Unternehmen kommt, wird dessen Besuch rund zwei Wochen vorher angekündigt. Diesem ist die steuerliche Situation des Betriebes weitgehend bekannt, da er Einsicht in die Steuererklärungen, die abgegebenen Unterlagen und die Einnahmen-Überschussrechnung hat. Anhand dieser Unterlagen kann sich der Betriebsprüfer bereits auf die Prüfung vorbereiten. Die Betriebsprüfung selbst wird in der Regel in den Geschäftsräumen während der Geschäftszeit durchgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Prüfung bei einem Steuerberater abzuwickeln.

Die Daten aus der Buchführung können dem Betriebsprüfer digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Den Abschluss der Betriebsprüfung stellt die Schlussbesprechung dar, in welcher auch strittige Punkte oder offene Fragen beantwortet werden. Die Betriebsprüfung sowie das Ergebnis werden in einem Abschlussbericht dokumentiert. Als Unternehmer kann man sich am besten auf eine Betriebsprüfung vorbereiten, indem etwaige Diskussions- oder Angriffspunkte ausfindig gemacht werden und verfängliche Inhalte ordnungsgemäß durchgearbeitet werden.

Das Ergebnis der Betriebsprüfung

Das endgültige Ergebnis einer Betriebsprüfung wird in einem Schlussbericht nach der angekündigten Schlussbesprechung festgehalten. Allerdings kann es bis zu zwei Monate dauern, bis man einen Bescheid vom Finanzamt erhält. In diesem wird dann eine eventuelle Nachzahlung gefordert oder ein Guthaben ausgewiesen. Im Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen festgehalten, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erkannt wurden. Auch eine Änderung der Besteuerungsgrundlage wird in diesem Bericht dokumentiert. Der Unternehmer hat allerdings auch die Möglichkeit, gegen den Bescheid vom Finanzamt Berufung einzulegen, wenn Punkte strittig geblieben sind.

Besteht der Verdacht einer Straftat oder Steuerordnungswidrigkeit, so wird die zuständige Straf- und Bußgeldstelle vom Betriebsprüfer informiert. In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, dass ein Steuerstrafverfahren der Betriebsprüfung angehängt wird. Dann erhalten die Strafverfolgungsorgane den Prüfungsbericht und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist auch möglich, selbst wenn die Betriebsprüfung selbst positiv abgewickelt und auch beendet wurde.

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