Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen - Informationen

Einige Menschen sind nicht mehr dazu in der Lage, ihr Leben vollständig allein zu bewältigen. Für diese bietet sich Betreutes Wohnen als Alternative zu einem Heimaufenthalt an.

Die Zielgruppen für Betreutes Wohnen

Einige Jugendliche, ältere Menschen oder behinderte Personen benötigen für die Bewältigung der Aufgaben in ihrem Alltag eine Unterstützung. Diese Unterstützung kann beispielsweise durch Betreutes Wohnen erfolgen.

Im Gegensatz zu anderen Formen der Betreuung, als ein Beispiel hierfür sind unter anderem die Kinder-, Alten- und Behindertenheime zu nennen, steht bei dieser Wohnform der Erhalt der Autonomie der Betreuten im Vordergrund. Aus diesem Grund werden bei dieser Wohnform alle Maßnahmen der Unterstützung auf die individuelle Situation des Betreuten abgestimmt.

Je nach Situation und dem persönlichen Können des Betroffenen kann es sich bei dieser Unterstützung beispielsweise um eine Pflegeleistung, eine Betreuungsleistung oder eine Hilfestellung im Haushalt sowie im Umgang mit Behörden handeln.

Aufgrund der stetigen Entwicklung der Betreuten ist es zwingend notwendig, das Betreuungsangebot an den Betreuungsbedarf anzupassen. Gerade bei älteren Personen erhöht sich nämlich im Laufe der Zeit regelmäßig der Unterstützungsbedarf. Im Gegensatz dazu ist es bei den meisten Jugendlichen üblich, Betreutes Wohnen nur auf einen gewissen Zeitraum zu beschränken. Deshalb ist es hier zwingend notwendig, die Selbstständigkeit dieser jungen Menschen zu fördern und die Betreuung schrittweise zu reduzieren.

Betreutes Wohnen im Alter

Aufgrund der immer besseren medizinischen Versorgung ist in den vergangenen Jahrzehnten die Lebenserwartung stetig gestiegen. Gleichzeitig ist damit auch der Betreuungs- und Pflegebedarf bei älteren Personen gewachsen. Sicherlich auch aus diesem Grund entschied sich die deutsche Bundesregierung zum 01. Januar 1995 dazu, die Pflegeversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung einzuführen.

Aus den Beiträgen zu dieser Versicherung haben die Versicherten bei Vorlage der notwendigen Pflegestufe zum Beispiel die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen beziehungsweise einen Pflegeplatz in einem Altenheim in Anspruch zu nehmen.

Allerdings weisen beide Formen der Pflege verschiedene Nachteile auf. So kann beispielsweise durch den ambulanten Pflegedienst im häuslichen Umfeld keine Rundum-Betreuung zu jeder Uhrzeit gewährleistet werden.

Dieses Problem besteht bei einem Aufenthalt in einem Alten- beziehungsweise Pflegeheim grundsätzlich nicht, jedoch ist hier die Selbstverwirklichung der Bewohner eingeschränkt. Aus diesem Grund entscheiden sich inzwischen viele ältere Menschen für Betreutes Wohnen im Alter. Bei diesem leben sie in einem gewohnten Umfeld und erhalten nur die Hilfe beziehungsweise Unterstützung, die sie benötigen und wünschen. Da Betreutes Wohnen grundsätzlich auch ohne Vorlage einer Pflegestufe möglich ist, ist diese Wohnform bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit möglich und erlaubt zudem das Zusammenwohnen mit einem pflegebedürftigen Ehepartner.

Betreutes Wohnen in besonderen Lebenssituationen

Neben älteren Menschen gibt es auch weitere Personengruppen, die anhaltend oder zumindest für einen bestimmten Zeitraum eine Unterstützung benötigen. Als Beispiel hierfür sind neben Behinderten auch Obdachlose sowie junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die beispielsweise eine Betreuung für die Bewältigung einer Sucht oder bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen, zu nennen.

Im Gegensatz zu den älteren Menschen besteht bei diesen Personen ein Unterstützungsbedarf vor allem im psychologischen Bereich sowie bei der Bewältigung der Aufgaben des alltäglichen Lebens, den Umgang mit Behörden und Ämtern sowie der Lösung von individuellen Problemen.

Aus diesem Grund werden hier für die betreuten Personen in der Regel andere Ansprechpartner benötigt. Als Beispiele hierfür sind folgende Kontaktpersonen zu nennen:

  • Sozialarbeiter,
  • Psychologen,
  • Erzieher,
  • Therapeuten.


Durch Betreutes Wohnen, in der Regel ist hier maximal ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren vorgesehen, soll gemeinsam mit den genannten Ansprechpartnern eine schrittweise Förderung der Personen erfolgen. Dabei ist es langfristig das Ziel aller Beteiligten, dass die betreuten Menschen zunehmend an Autonomie gewinnen und selbst ihr Leben bestreiten können.

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