Berufsunfähigkeitsversicherung

BU-Versicherung schützt Arbeitskraft

BerufsunfähigkeitsversicherungIst der Versicherungsschutz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig? Die Frage lässt sich einfach beantworten, wenn man bedenkt, dass jeder vierte Berufstätige aufgrund von Krankheit vorzeitig aus dem Job ausscheidet. Die häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Schäden am Bewegungsapparat. Die BU-Versicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen - ein Muss für jeden Berufstätigen.

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BU-Versicherung: Krankheit kann jeden treffen

Die Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt sich aus dem Wert der Arbeitskraft. Bei Arbeitsunfähigkeit ist man nicht mehr in der Lage, sein Arbeitseinkommen zu erwirtschaften. Auf der anderen Seite stehen die finanziellen Verpflichtungen von Krediten, Lebenshaltung etc. Wer infolge von Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr seinen Job ausüben kann, ist auf die Leistungen der gesetzlichen Rente angwiesen. Allerdings wurden für nach 1961 Geborene die staatlichen Leistungen zusammengestrichen. Nur mit einer privaten BU-Vorsorge lässt sich das existenzielle Risiko absichern.

Jedes Jahr müssen über 350.000 Menschen in Deutschland aufgrund von Krankheit in Frühente gehen. Dabei sorgen nicht nur Unfälle bei der Arbeit, sondern auch in der Freizeit oder im Haushalt für eine reduzierte Arbeitsfähigkeit.

Was viele verkennen, ist, dass diese Gefahr nicht nur in Berufen mit körperlicher Betätigung wie bei Handwerkern, Fliesenlegern, Dachdeckern, Feuerwehrmännern oder Krankenpflegern besteht, sondern auch auf geistig belastende Berufe wie zum Beispiel Lehrer zutrifft. Zwar gilt, wer in einem weniger belastenden Beruf (Kaufleute, Verwaltungsbeamte, Ärzte oder Architekten) arbeitet, hat meist eine deutlich geringeres Risiko, aber dennoch ist die Gefahr der Berufsunfähigkeit in keinem Berufszweig zu verachten. Daher ist es dringend zu empfehlen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Existenz

Niemand kann sich sicher sein, ein Leben lang gesund zu sein und seiner Arbeit nachgehen zu können. In den letzten Jahren haben vor allem BU-Fälle durch psychische Erkrankungen stark zugenommen. Daneben sorgen Krebserkrankungen sowie Herz-/Kreislauferkrankungen für eine hohe Zahl von Arbeitsunfähigen. Jeder Rentenversicherte ist gefordert, dieses Risiko eigenverantwortlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Die Verträge sind so ausgestaltet, dass die versicherte Person eine monatliche Rente erhält. Diese sollte so lange gezahlt werden, bis die gesetzliche Altersrente eintritt. Die Höhe orientiert sich am bisherigen Nettoeinkommen und sollte zwischen 65 und 75 Prozent davon ausmachen.

Wer eine entsprechende Versicherung abschließen möchte steht vor der Qual der Wahl. Denn es stehen zahlreiche Varianten zur Verfügung. So gibt es separate BU-Verträge oder in Kombination mit einer Lebens-, Renten- oder Basisrentenversicherung. Die Entscheidung sollte nur nach Rücksprache mit einem Vorsorgeexperten getroffen werden. Eine kostenlose Beratung erhalten Sie über den Vergleich zur BU-Versicherung.

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Welche Krankheiten führen zu Berufsunfähigkeit?

Es gibt zahlreiche Statistiken, welche Krankheiten zu Berufsunfähigkeit führen. In den meisten Fällen führen Erkrankungen des Rückens (Wirbelsäule, Knochenerkrankungen), Gemüts- und Nervenerkrankungen sowie Herz- und Kreislauferkrankungen zum Arbeitausfall. Maßgegend ist stets, dass der bisherige Arbeitsablauf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr erbracht werden kann. Die Krankheit muss zu einem dauerhaften Rückgang - also für mindestens 6 Monate - der Arbeitskraft führen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt unabahängig von der Art der Erkrankung den vereinbarten Betrag. Das heißt, egal, ob der Arbeitsausfall durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch einen schleichenden Krankheitsprozess hervorgerufen wurde, die Versicherung leistet.

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Die Höhe der zu versichernden Rente orientiert sich am bisherigen Einkommen und den monatlichen Fixkosten. Die Kosten für Miete, Auto, Lebenshaltung, Kredite und Versicherungen laufen auch bei Krankheit weiter. Ausschlaggebend für Arbeitnehmer sowie Selbständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist zunächst die Berechnung des Anspruchs auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Differenz zwischen dem monatlichen Nettolohn und den gesetzlichen Ansprüchen ergibt die sogenannte Versorgungslücke, welche privat abzusichern ist.

Als Faustregel empfiehlt sich die Absicherung von 70-75 Prozent des Nettoeinkommens. Zu beachten ist jedoch, dass die Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu versteuern sind.  Dabei gilt, dass BU-Renten im Rahmen der Basisrente grundsätzlich mit einem höheren Steuersatz zu versteuern als Renten aus einem selbständigen Vertrag der 3. Schicht.

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