Berufsunfähigkeitsversicherung Varianten
Welche Formen der BU-Versicherung gibt es?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden. Neben der selbständigen BU-Versicherung gibt es noch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Zusammen mit der Basisrente kann man die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sogar steuerlich ansetzen.
Jede Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung hat Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass neben dem Beitrag vor allem auf die Leistungen bzw. Bedingungen der BU-Versicherung Wert gelegt wird. Denn nur mit einem leistungsstarken Tarif erhält man im Leistungsfall auch die vereinbarte BU-Rente.
Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen Formen der BU-Versicherung und erläutern die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Variante 1: Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit versichert. Produkte dieser Art zählen zur sogenannten 3. Schicht - Produkte, d.h. die Beiträge sind aus dem Netooeinkommen zu zahlen, während die BU-Renten nachgelagert zu versteuern sind. Der Besteuerungsanteil der Rente hängt von der Restlaufzeit ab.
Grundsätzlich werden bei der selbständigen BU-Versicherung (SBU) die Überschüsse mit dem monatlichen Beitrag verrechnet. So verringert sich der monatliche Aufwand. Auch für Schüler, Studenten und Hausfrauen/-männer gibt es einen BU-Schutz.
Männer zahlen grundsätzlich geringere Beiträge als Frauen. Zudem ist der Beitrag zur SBU für kaufmännische Brufe geringer als für körperliche Berufstätigkeiten.
Variante 2: Risikolebensversicherung mit BUZ
Bei der Variante 2 wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Todesfallschutz, der Risikolebensversicherung, kombiniert. Oftmals wurde als Argument für diese Produktkombination der günstige Beitrag angeführt, der teilweise unter dem der SBU lag. Inzwischen sind jedoch die selbständigen BU-Versicherungen günstiger.
Mit der Risikolebensversicherung lassen sich die Hinterbliebenen absichern. So wird nicht nur bei Berufsunfähigkeit, sondern auch im Todesfall des Hauptverdieners eine Leistung der Versicherung fällig.
Auch bei dieser Variante sollte unbedingt auf leistungsstarke BU-Bedingungen achten. Während bei der Risikolebensversicherung die Bedingungen der Anbieter nahezu identisch sind, gibt es bei den BU-Bedingungen gravierende Unterschiede.
Variante 3: Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
In dieser Variante wird der Risikoschutz mit einen Sparvorgang kombiniert. Auf diese Weise erfolgt neben der Risikoabsicherung auch die private Altersvorsorge. Die BU-Versicherung wird als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) eingeschlossen.
Der Sparanteil für die Rentenversicherung ergibt sich aus dem eingezahlten Beitrag abzüglich der Kostenbestandteile für den Versicherungsschutz und Verwaltung und Vertrieb.
Bei der BUZ ist zu beachten, dass der monatliche Beitrag deutlich höher als bei der SBU ist. Gerät man z.B. infolge Arbeitslosigkeit in finanzielle Probleme und möchte den Vertrag beitragsfrei stellen, so steht man in diesem Fall ohne BU-Schutz da. Lässt man die Verträge separat laufen, kann der Sparvertrag beitragsfrei gestellt werden. Der BU-Vertrag läuft dann ganz normal weiter.
Bie der BUZ ist die alleinige Weiterführung des BU-Schutzes hingegen nicht möglich. Auf der anderen Seite kann in den Sparvertrag eine beitragsfreie Fortführung des Vertrages bei Berufsunfähigkeit integriert werden. So ist sichergestellt, dass im BU-Fall das Versorgungsziel im Rentenalter auf jeden Fall erreicht wird. Gerade für Berufsanfäger ist dies eine attraktive Möglichkeit, Altersvorsorge und BU-Versicherung zu kombinieren.
Variante 4: Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Auch bei diesem Produkt wird ein Sparvorgang mit der BU-Absicherung kombiniert. Im Unterschied zur Variante 3 können die Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd angesetzt werden. Dazu ist allerdings Voraussetzung, dass der BU-Anteil am Gesamtbeitrag der Basisrente maximal 50 Prozent ausmacht.
Zu beachten ist, dass im BU-Fall die Renten im Rahmen der sogenannten 1. Schicht höher versteuert werden müssen als bei der SBU. Insofern sollte man gleich bei Antragstellung eine höhere BU-Rente versichern, um das Versogungsziel nicht zu gefährden.
Neben der BU-Absicherung werden die restlichen Beitragsbestandteile dazu verwendet, eine lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr zu zahlen.
Inhalt
- Seite 1: Berufsunfähigkeitsversicherung
- Seite 2: Staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit
- Seite 3: Beitrag der BU
- Seite 4: Zusatzleistungen
- Seite 5: Bedingungen der BU
- Seite 6: Varianten der BU
- Seite 7: Dienstunfähigkeitsversicherung
- Seite 8: Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige