Unisex-Tarife in Berufsunfähigkeitsversicherung
Hintergrund der Unisex-Tarife
Bereits seit 2007 gelten in der EU die Vorgaben für geschlechtsneutrale Beiträge bei Personenversicherungen. Bisher galt davon jedoch eine Ausnahmeregelung: Konnte ein Land nachweisen, dass die versicherungsmathematische Kalkulation für die unterschiedlichen Beiträge von Frauen und Männern begründet und aktuell sind, durfte die Prämiendifferenz bestehen bleiben. Im Februar 2010 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Ausnahmeregel nicht mehr gilt (Az.: C-236/09). Spätestens für Versicherungsverträge, die nach dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden, müssen die Unisex-Tarife gelten. Bereits bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.
BU-Versicherung: Auswirkungen der Unisex-Tarife
Bislang wurde der Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung an Hand folgender Kriterien ermittelt:
- Alter,
- Beruf,
- Geschlecht,
- Versicherungsdauer,
- Versicherte BU-Rente.
Das Geschlechterrisiko wurde an Hand statistischer Daten in die Tarife eingepflegt. Da Frauen nicht nur eine höhere Lebenserwartung haben, sondern auch ein höheres Arbeitsunfähigkeitsrisiko aufweisen, fiel der Beitrag in der BU-Versicherung bei sonst gleichen Bedingungen für weibliche Versicherte höher als für Männer aus. Unisex-Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen das bisherige Kalkulationsprinzip auf den Kopf.
Durch die geschlechtsneutralen Tarife soll die unzulässige Diskriminierung von Frauen in der BU-Versicherung der Vergangenheit angehören. Somit zahlen Frauen und Männer für die Absicherung der Arbeitskraft bei sonst gleichen Bedingungen künftig einen identischen Beitrag. Bisher liegen die Prämienunterschiede bei bis zu 39 Prozent. Männer müssen daher für einen BU-Neuabschluss nach dem 21.12.2012 mehr zahlen, für Frauen dürfte der Beitrag dagegen geringer ausfallen. Wie stark sich die Neugeschäftsbeiträge verändern, ist noch ungewiss.
Versicherungsexperten befürchten, dass die Unternehmen die Kosten für die Neukalkulation der Beiträge auf die Tarife umlegen werden. Weiterhin dürfte ein Sicherheitszuschlag einberechnet werden und die Prämien verteuern, da künftig durch das höhere Beitragsniveau wohl weniger BU-Policen von Männern abgeschlossen werden.
Unisex-Tarife: Kritik aus der Branche
In der Versicherungsbranche betrachtet man die neuen Vorschriften mit Sorge. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht das zentrale Prinzip von Beitrag und Leistung in Gefahr. Künftig könnten die Versicherer die Kunden nicht mehr in gleichartige Risikogruppen einteilen, um die Tarife und Leistungen nach dem individuellen Risiko zu berechnen. Klar ist, dass die Unisex-Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu deutlich höheren Prämien für Männer führen. Ob es tatsächlich zu einer Ersparnis für Frauen kommt, bleibt abzuwarten.
Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hält die Einwände des GDV für vorgeschoben. Denn die Schadenaufwendungen würden durch die Unisex-Tarife eben nicht steigen. Vielmehr würden die Kosten für Leistungsfälle anders als bisher auf die Versicherten verteilt. In Summe erwartet der BdV dadurch keine höheren Versicherungsprämien.
In der Zwischenzeit prüfen die Aktuare die Umsetzung des EuGH-Urteils. Die Versicherungsmathematiker verfolgen das Ziel, die europäische Richtlinie den Anforderungen entsprechend umzusetzen und trotzdem risikogerechte Tarife zu bilden.