Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker

Notwendiger Schutz der Arbeitskraft

Für Handwerker besteht bei Arbeitsunfähigkeit ein Grundschutz über die gesetzliche Rente. Allerdings ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung zur Existenzsicherung erforderlich. Nur mit einem leistungsstarken Tarif lässt sich das wirtschaftliche Risiko absichern.

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Grundschutz reicht Handwerkern nicht

Wer als Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen ist, muss sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Dann besteht ein Schutz im Fall der Erwerbsminderung. Der Gesetzgeber kann jedoch die Verweisung auf einen anderen Beruf vornehmen.

Wer bereits 216 Monate oder 18 Jahre lang Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rente entrichtet hat, kann sich per Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Trotz der Absicherung über den Sozialversicherungsträger zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den existenziellen Versicherungen für Handwerker.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit stellt sich stets die Frage, womit der Unterhalt bestritten werden soll, wenn kein Arbeitseinkommen erwirtschaftet werden kann. Nur mit einer leistungsstarken BU-Versicherung kann dieses Risiko entsprechend abgesichert werden.

Folgende Versicherungen kommen für Handwerker in Betracht:

Die Absicherung der Arbeitskraft und die Rentenvorsorge lassen sich mit der sogenannten Basisrente kombinieren. Vorteil dieser Variante: Die Beiträge für beide Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Unser TIPP:

Gesetzliche Ansprüche und private Versorgung lassen sich langfristig verzahnen und die Gesamtversorgung individuell und konkret strukturieren. Gewichtige Fragen sind:

  • Qualität des gesetzlichen Schutzes,
  • Entscheidung nach 18 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (befreien oder verbleiben),
  • Wahl der Rechtsform (GmbH).

Auch während der Versicherungspflicht ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine zwingende und optimale Ergänzung. Fehlt der Berufsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung, kommt der privaten Versicherung die Ersatzfunktion zu. Vor und insbesondere nach der Versicherungspflicht ist die private BU-Versicherung die optimale Ergänzung.

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