Berufsunfähigkeitsversicherung Geschäftsführer (GGF)
Schutz der Arbeitskraft
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt für Geschäftsführer zu den existenziellen Versicherungen. Meist besteht kein Schutz über die gesetzliche Rente. Dies gilt vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF). Einen kostenlosen Vergleich der Testsieger erhalten Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich.
Jeder Geschäftsführer muss für sich die Frage beantworten, woher er sein Einkommen im Falle lang andauernder Arbeitsunfähigkeit bezieht. Bei Berufsunfähigkeit besteht meist kein Versicherungsschutz. Nur die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet ausreichenden Schutz, wenn man infolge Krankheit oder als Folge eines Unfalls seinen Job nicht mehr ausüben kann.
Unterschiede beim GGF
Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) nimmt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Sonderstellung ein. Hierzu muss man zwischen dem beherrschenden und dem nicht beherrschenden GGF unterscheiden.
Der beherrschende GGF ist sozialversicherungsfrei, d.h. er muss nicht Mitglied der Deutschen Rentenversicherung werden. Daher genießt der beherrschende GGF auch keinen Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung. Eine private BU-Versicherung ist unerlässlich und sollte in ausreichender Höhe abgeschlossen werden.
Beim nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz, jedoch ist dieser für ab dem 2. Januar 1961 Geborene deutlich verschlechtert worden. Dies bedeutet, dass lediglich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird und die Verweisung auf andere Berufe möglich ist. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf jeden Fall anzuraten.
Tipps zur BU-Versicherung
Geschäftsführer benötigen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zur Absicherung der Arbeitskraft. Neben einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Absicherung auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stattfinden. Dabei müssen insbesondere steuerrechtliche Fragen beachtet werden.
Daneben gilt es die Versicherungsbedingungen der BU-Versicherung einer genauen Prüfung zu unterziehen. Folgende Faktoren gilt u.a. zu beachten:
- Gibt es eine abstrakte Verweisung?
- Gibt es eine rückwirkende Anerkennung der BU?
- Wird die Arztanordnungsklausel angewandt?
- Werden zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ausgesprochen?
- Ist der Begriff der Lebensstellung genau definiert?
Die dargestellten Punkte stellen jedoch lediglich eine geringe Auswahl der insgesamt zu prüfenden Faktoren dar. Wichtig ist, dass neben dem Preis vor allem die Leistungsaspekte geprüft werden. Denn nur wenn in den Versicherungsbedingungen eindeutig geregelt ist, wie im Leistungsfall verfahren wird, hat der Geschäftsführer Anspruch auf eine BU-Rente.