Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsbedingungen zählen
Welche Bedingungen muss die BU-Versicherung enthalten?
Das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Der Versicherer verzichtet im Versicherungsfall darauf, Sie auf eine andere als die ausgeübte Tätigkeit zu verweisen. Ein leistungsstarker Versicherer verzichtet nicht nur bei der Erst-, sondern auch bei der Nachprüfung auf die Möglichkeit der Verweisung.
Übt der Versicherungsnehmer dagegen im Leistungsfall einen anderen Beruf konkret aus, so ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, die Einkünfte auf die Berufsunfähigkeitsrente anzurechnen und Sie gegebenenfalls auf diesen Beruf zu verweisen ("konkrete Verweisung").
Des weiteren sollte der Prognosezeitraum in der BU-Versicherung beachtet werden. Vorteilhaft ist die Regelung, wenn der Versicherer bereits dann leistet, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von "voraussichtlich sechs Monaten" diagnostiziert. Ungünstig ist die Definition "voraussichtlich dauernd", die laut Rechtsprechung einen Zeitraum von drei Jahren meint.
Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit
Oftmals stellt sich die Frage, wann der Versicherer leistet, wenn es sich um eine schleichende Verschlechterung des Gesundheitszustandes handelt und der BU-Fall erst später eintritt.
Grundsätzlich zahlt die BU-Versicherung bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall auch erst ab der Meldung. Leistungsstarke Versicherer sehen jedoch eine rückwirkende Anerkennung und Leistung der Rente vor. Dies ist deshalb wichtig, weil sich viele Erkrankungen erst im Zeitablauf als so schlimm herausstellen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Befristetes Anerkenntnis der BU-Rente
Gerne sprechen Versicherer dem Kunden eine BU-Rente zu - allerdings befristet auf ein Jahr. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf erneut nachweisen. Ansosnten wird die Zahlung eingestellt. Besser sind die Bedingungen, bei denen auf ein befristetes Anerkenntnis verzichtet wird. Einmal BU, immer BU-Fall - diese Versicherungsbedingung sollte jede Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten.
Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
Zahlt der Versicherer nur dann den vereinbarten Betrag, wenn der Versicherungsnehmer auch den ärztlichen Anordnungen und Empfehlungen Folge leistet? Muss man eventuell auch eine gefährliche Operation über sich ergehen lassen, um den Anspurch auf Leistungen aus der BU-Versicherung nicht zu verwirken?
Ein leistungsstarker Tarif verzichtet auf die Anwendung dieser Klausel. So kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, welche ärztlichen Empfehlungen er in Anspruch nimmt.
Weltweiter Versicherungsschutz
Ein Unfall oder eine Krankheit, die zu Berufsunfähigkeit führt, kann an jedem Ort der Welt entstehen. Daher sollte die Versicherungsleistung nicht nur dann gezahlt werden, wenn der Versicherungsfall in Deutschland eingetreten ist. Leistungsstarke Bedingungen sehen in der Berufsunfähigkeitsversicherung einen weltweiten Versicherungsschutz vor.
So besteht der wichtigte Schutz auch dann, wenn man in Übersee Urlaub macht, seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder für ein paar Jahre im Ausland jobbt.
Weitere Informationen
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