Berufsunfähigkeitsrente
Grundlagen zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente
Der deutsche Gesetzgeber kennt keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Versicherte in der deutschen Rentenversicherung, die ihre Wartezeit erfüllt haben, sind in der Regel nicht für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert. Ausnahmen hiervon gelten nur für Personen, die vor dem Jahr 1962 geboren sind. Für diese sieht die Rentenversicherung noch einen Berufsschutz, bei vergleichsweise geringen Leistungen vor.
Bei den Versicherten mit einem Geburtsjahr ab 1962 erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die Erwerbsfähigkeit. Diese liegt laut deutscher Rechtsprechung grundsätzlich vollständig vor, wenn der Versicherte in der Lage ist, mindestens noch 6 Stunden am Tag am Arbeitsleben teilzunehmen. Dabei ist es irrelevant, um welche Aufgabe es sich handelt. Ein Berufsschutz ist hier aber grundsätzlich nicht vorgesehen. Selbst einer Person im Rollstuhl kann unterstellt werden, dass sie beispielsweise noch als Callcenter Agent oder Pförtner aktiv am Arbeitsleben teilnehmen kann.
Grundsätzlich wäre in einem solchen Fall ein Einsatz in einem anderen Arbeitsfeld zwar in der Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, das ist aber das persönliche Risiko eines jeden Versicherten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung eine private Vorsorge zu treffen. Hierfür eignet sich beispielsweise eine private Berufsunfähigkeitsrente.
Die private Berufsunfähigkeitsrente
Die Reformen bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 führten dazu, dass die private Absicherung der Berufsunfähigkeit mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Aus diesem Grund gestalten die privaten Versicherungsgesellschaften zunehmend Angebote, die eine private Absicherung der Berufsunfähigkeit enthalten. Neben reinen Risikoversicherungen werden dabei auch verschiedene Kombinationen angeboten.
So gibt es zum Beispiel viele Verträge, die neben der Absicherung der Berufsunfähigkeit auch einen Vermögensaufbau für das Alter enthalten. In der Regel sehen diese Verträge im Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit eine Befreiung von den Beiträgen vor. Konkret bedeutet dies also, dass der Versicherte seine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommt und die Versicherungsgesellschaft die Versicherungsprämien für den Vermögensaufbau übernimmt. Auf den ersten Blick überzeugt dieses Konzept.
Es bringt jedoch auch einen wesentlichen Nachteil, da im Fall der Auflösung der Kapital- beziehungsweise der Rentenversicherung auch der Berufsunfähigkeitsschutz nicht mehr besteht. Der Versicherte muss, falls er sein angelegtes Kapital benötigt, eine neue Versicherung für die Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Aufgrund des gestiegenen Alters sind dann aber die Konditionen schlechter. Die Prämien können sich zum Teil sogar verdoppeln. Zudem ist zu beachten, dass unter Umständen inzwischen eingetreten Erkrankungen bei einem Neuvertrag ausgeschlossen werden, sodass sich der Versicherungsschutz minimieren kann.
Eine kritische Betrachtung der privaten Berufsunfähigkeitsrente
Grundsätzlich ist eine Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsrente sehr sinnvoll. Allerdings sollte der Abschluss eines Kombivertrags genau überdacht werden. Oftmals ist eine reine Risikoversicherung für die Absicherung der Berufsunfähigkeit die bessere Wahl.
Neben diesem Faktor sind bei dem Vergleich der verschiedenen Angebote auch die Klauseln der einzelnen Versicherungsgesellschaften zu beachten. So ist es zum Beispiel wichtig, bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft darauf zu achten, dass sich der Versicherungsschutz nicht nur auf das Berufsbild, sondern auch auf den eigenen Arbeitsplatz bezieht. Ein ab dem Rumpf querschnittsgelähmter Programmierer könnte unter Umständen nämlich noch seiner Tätigkeit nachgehen, oftmals ist jedoch der Arbeitsplatz nicht rollstuhlgerecht gestaltet. Einige Versicherungsgesellschaften würden sich in diesem Fall auf die Verweisbarkeit auf einen anderen Arbeitsplatz beziehungsweise Betrieb beziehen und deshalb keine Leistungen erbringen.
Um dies zu verhindern, sollte der Versicherte sich bereits vor Abschluss eines Vertrages ausführlich über die einzelnen Regelungen informieren. Zudem ist es aber auch sinnvoll, genau solche Risiken zusätzlich durch eine private Unfallversicherung abzusichern. Neben der reinen Unfallversicherung bietet sich hierfür zum Beispiel auch eine private Unfallrente, die ab einer Invalidität von 50 Grad zahlt, an.
Weitere Informationen
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