Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

Die Beitragserhöhungen 2012 in der PKV

ARAG, Central, Debeka, Deutscher Ring, Gothaer, HanseMerkur, Mannheimer, Nürnberger und die universa führen eine Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung durch. Ab 1.1.2012 müssen Millionen PKV-Versicherte bis zu 40 Prozent mehr für den Versicherungsschutz zahlen. Die aktuellen Erhöhungssätze im Überblick.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick und Hintergundinformationen zu den Gründen für eine Beitragserhöhung. Gleichzeitig geben wir Ihnen Möglichkeiten an die Hand, was Sie bei einer Beitragsanpassung durch Ihre PKV tun können.

Übersicht zur Beitragserhöhung 2012

Während einige Gesellschaften stabile Beiträge bis Anfang 2013 garantieren, müssen andere Versicherer die Prämien im zweistelligen Prozentbereich anheben. Die Prämienerhöhung bedarf der Zustimmung durch einen unabhängigen Treuhänder. Nachfolgend eine Übersicht der aktuell gemeldeten Beitragserhöhungen. Die Prozentsätze beziehen sich stets auf die Neugeschäftsbeiträge. Für Bestandskunden fällt die Erhöhung im Regelfall geringer aus.

Central Krankenversicherung

  • Tarif TOPline: 10-15%
  • Tarif PLUSline: 20-40%
  • Tarif ECOline: 20-40%


Deutscher Ring

  • Esprit: Männer +9,3%, Frauen +0,4%
  • Esprit MX: Männer +13,8%
  • Esprit X: Männer +17,5%
  • Classic: Männer +10,1%
  • Classic+: Männer +11,7%
  • Comfort: Männer +7,3%


Gothaer

  • MAX 1: Männer +14%, Frauen +18%,
  • MAX 2: Männer +15%,
  • MediComfort: Frauen +33,8%,
  • MediVita 250: Männer +12,4%,
  • MediVita 500: Männer +10,3%,
  • MediVita Z70: Männer +18,7%, Frauen +19,2%,
  • MediVita Z90: Männer +19,5%, Frauen +17,0%,

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HanseMerkur

  • KV2 (Fit): Frauen +9,4%
  • KV3 (Fit): Frauen +9,8%
  • KVE1 (StartFit): Männer +10,4%, Frauen +6,2%
  • KVG1 (StartFit): Männer +10,4%, Frauen +4,8%


Nürnberger

  • A003: Frauen +3,2%
  • A006: Männer +1,3%, Frauen +4,7%
  • S001: Männer +3,1%, Frauen +7,5%
  • S003: Männer +5,8%
  • TOP: Männer +13,2%
  • TOP+: Männer +13,2%
  • TOP2: Männer +3,1%
  • CC30: Männer +7,5%, Frauen +3,9%
  • HAT: Männer +5,1%


Universa

  • introPrivat 300: Männer +10,5%
  • introPrivat 600: Männer +8,3%
  • introPrivat Spezial: Männer +10,6%
  • ST1/100: Männer +7,1%, Frauen +6,1%
  • ST2/100: Männer + 15,4%, Frauen +2,3%
  • ZA 100: Frauen +8,7%


Die Central hat neben der massiven Beitragserhöhung die Einstellung des Neugeschäfts für sogenannte Billigtarife (ECOline-Tarife KE, EKE, KEH, BSS, BSSN sowie der entsprechenden central.vario- Kombinationen) zum 1. August 2011 vorgenommen. Gleichzeitig wird der Vertrieb der Policen über unabhängige Makler zum 31.03.2012 eingestellt. Ab dem 01.04.2012 können Central-Produkte nur noch über Mitarbeiter der DVAG erworben werden.

Gründe für eine Beitragserhöhung in der PKV

So vielschichtig wie die Tarife sind auch die Gründe, die eine Beitragserhöhung erforderlich machen. Zunächst gibt es auch in der Medizin den Trend zu Verteuerung von Leistungen im Gesundheitswesen. Steigende Preise für Medikamente, Geräte oder auch für das medizinische Personal durch höhere Lohnabschlüsse lassen die Kosten bei den Versicherern ansteigen.

Daneben machen sich die Alterung der Bevölkerung und die gestiegene Lebenserwartung auch bei den privaten Versicherern bemerkbar. Durch die Zunahme des Lebensalters müssen weitere finanzielle Mittel zum Aufbau von Altersrückstellungen gebildet werden. Denn die PKV muss ihre Leistungen auf vertraglicher Basis erbringen und kann nicht wie die gesetzliche Krankenkasse eine Leistungskürzung vornehmen. Durch die Integration der Sterbetafel 2010 wird die Kalkulationsgrundlage auf den neuesten Stand gebracht.

Für das Jahr 2010 ergibt sich zudem ein Sondereffekt: So führt die Einführung des Basistarifs in der PKV und die gleichzeitig eingeführte Versicherungspflicht zu einer Beitragserhöhung.

Die Beitragserhöhung kann das PKV-Unternehmen jedoch nicht willkürlich vornehmen. Vielmehr bedarf es gemäß § 12b VAG eines unabhängigen Treuhänders, welcher der Beitragsanpassung zustimmen muss. Der Treuhänder stellt fest, ob die Beitragsanpassung im Einklang mit den Kalkulationsvorschriften des Versicherungsgesetzes steht. Dazu müssen verschiedene Rechnungsgrundlagen und mathematische Formeln berücksichtigt werden.

Möglichkeiten bei einer Beitragserhöhung

Gerade ältere Versicherte sind von einer Beitragserhöhung besonders betroffen. Denn gestiegenen Krankheitskosten müssen über die Altersrückstellung auch für die Zukunft in die Tarifprämien einkalkuliert werden. Aufgrund der fehlenden Ansparzeit ist dazu stets ein größerer Geldbetrag erforderlich als bei jungen Versicherten.

  • Tarifwechsel durch Umstufungsrecht: Durch Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts oder Reduzierung von Versicherungsleistungen, z.B. durch Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus, lassen sich sofortige Beitragsersparnisse erzielen. Alternativ bieten die meisten PKV-Unternehmen auch andere Tarife, bei denen man durch einen Wechsel die monatlichen Beiträge reduzieren kann. Eine persönliche Beratung sollte jedoch vorher eingeholt werden.
  • Beitragsentlastungsprogramme: Wer einen speziellen Vorsorgeplan mit seiner PKV-Gesellschaft vereinbart, kann eine garantierte Beitragssenkung im Rentenalter erhalten. Dazu muss man in jungen Jahren einen höheren Beitrag entrichten, der verzinslich angelegt wird. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der privaten Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig.
  • PKV-Wechsel: Als letzte Möglichkeit bietet sich der Wechsel der privaten Krankenversicherung an. Zu beachten ist, dass in diesem Fall beim neuen Versicherer eine Gesundheitsprüfung stattfindet, die dazu führen kann, dass man den gewünschten Versicherungsschutz nicht erhält. In den meisten Fällen verbleiben die angesammelten Altersrückstellungen beim bisherigen Versicherer. 
  • Leistungskürzungen: Der Verzicht auf den Chefarzt im Krankenhaus kann eine monatliche Beitragsersparnis von bis zu 100 Euro bringen. Doch Vorsicht: Wer später wieder auf diese Leistung zurückgreifen will, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Daher sollte man diesen Schritt nur nach ausführlicher Beratung über Vor- und Nachteile in Erwägung ziehen.
  • Wechsel in Standard- oder Basistarif: Für ältere Versicherte hat der Gesetzgeber zwei Grundtarife eingeführt. Die Leistungen orientieren sich am Katalog der gesetzlichen Kassen. Der Beitrag ist auf einen Höchstwert begrenzt. Allerdings bietet der Tarifwechsel in einen anderen Normaltarif meist höhere Einsparmöglichkeiten.

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