Beitrag für die private Krankenversicherung
PKV-Beitrag: Kalkulation der Tarife
Private Krankenversicherung: Beitrag wird individuell berechnet
Die private Krankenversicherung (PKV) berechnet individuelle Tarife für jeden Versicherten. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen hängt der Beitrag in der PKV somit nicht vom Einkommen ab.
Maßgeblich für die Berechnung von Beitrag und Leistung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist das Äquivalenzprinzip. Danach besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz. Je umfassender der Versicherungsschutz, je höher also die voraussichtlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen sind, desto höher sind auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV).
Der Beitrag zur PKV ist so kalkuliert, dass künftige Kostensteigerungen bereits berücksichtigt werden. Trotzdem kann es aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zu Beitragsanpassungen kommen.
Wonach richtet sich der Beitrag in der PKV?
Folgende Parameter bestimmen die Höhe des Beitrags in der PKV:
- Alter,
- Geschlecht,
- Gesundheitszustand,
- Tarifleistungen.
Die Beitragshöhe hängt also vom Umfang der versicherten Leistungen ab. So ist z.B. ein Versicherungsschutz, der im Krankenhaus auch die Unterbringung im Einbettzimmer umfasst, teurer als ein Versicherungsschutz, der nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließt.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt mit dem Lebensalter. Deshalb hängen die Beiträge in der PKV auch vom Lebensalter bei Versicherungsbeginn ab. Je früher sich jemand für einen Versicherungsschutz in der PKV entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge.
Vorerkrankungen erhöhen den Beitrag zur PKV
Die PKV-Gesellschaft überprüft den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers. Vorerkrankungen führen zu einer höheren Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen. Vorhandene gesundheitliche Probleme werden in Form eines Risikozuschlags berücksichtigt. Damit sind auch gesundheitliche Vorerkrankungen versichert.
Bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. Diabetes) darf die private Krankenversicherung den Antrag sogar ablehnen, d.h. die Annahme des Versicherungsvertrages verweigern. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln.
Für Frauen und Männer werden die Tarife jeweils unterschiedlich kalkuliert. Für die Berechnung des Beitrags ist jedoch stets der Aufnahmezeitpunkt entscheidend. Dies bedeutet, dass eine spätere Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht zu einer Erhöhung des Beitrags führt.
Wenn der Versicherungsschutz im Vertragsverlauf ausgeweitet wird, muss eine erneute Gesundheitsprüfung für den dazukommenden Versicherungsteil stattfinden.
Beitragskalkulation in der PKV
Der in der PKV kalkulierte Beitrag ist ein Durchschnittsbeitrag. Dies bedeutet, dass die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten bereits bei der Einstiegsprämie berücksichtigt werden. Dadurch zahlen Versicherte in jungen Jahren einen Beitrag, der über den tatsächlich entstehenden Kosten in dern Krankenversicherung liegt. Diese Differenz wird als Altersrückstellung bezeichnet.
Im Alter liegen jedoch die Kosten über dem tatsächlich gezahlten Beitrag. Dann werden die Altersrückstellungen aufgelöst und zur Deckung der Gesundheitskosten verwendet.
Die Beitragskalkulation in der PKV sieht für jedes Geschlecht und jede Alterskohorte eine entsprechende Tarifkalkulation vor. Auf diese Weise erfolgt eine risiko- und bedarfsgerechte Ermittlung des Beitrags.
Weitere Informationen zum Beitrag in der PKV
- Beihilfe(vorheriger Artikel)
- Beiträge Studenten-PKV(nächster Artikel)
Die private Krankenversicherung (PKV) verlangt individuelle Beiträge, die nicht vom Einkommen des Versicherten abhängen. Grundsatz von Beitrag und Leistung ist das Äquivalenzprinzip. Je umfassender der Versicherungsschutz in der PKV ist, desto höher ist der Beitrag. Zur Beitragsreduzierung im Alter werden spezielle Entlastungstarife angeboten. Wir haben die Grundlagen der Beitragskalkulation zusammengestellt.