Beipackzettel für Finanzprodukte
Prospektpflicht im Wertpapier-Handel soll Anleger schützen
Beipackzettel für Finanzprodukte - Hintergründe
Nicht allein aufgrund der Bankenkrise, die in den letzten Monaten das Anlegerverhalten stark beeinflusste, beschloss die Bundesregierung im September 2010, dass Banken ihren Anlegern zukünftig einen Beipackzettel für Finanzprodukte aushändigen müssen. Bereits seit Längerem wurde diese Forderung innerhalb der Europäischen Union diskutiert und für spezielle Finanz-Anlagen besteht bereits seit 2005 eine Prospektpflicht, aufgrund derer Inhalte von Verkaufsprospekten als Vertragsbestandteile anzusehen sind.
Mit dem neuen Gesetzentwurf werden die bestehenden Regeln konkretisiert und verschärft, nachdem Banken und Sparkassen sich nicht auf eine gemeinsame, freiwillige Regelung einigen konnten. Der neue Beipackzettel für Finanzprodukte soll nun Anleger stärker als bisher über die Risiken einzelner Anlageformen aufklären. Gleichzeitig sieht das neue Gesetz weitere Bestimmungen zum Schutz von Anlegern vor. Unter anderem sind Banken verpflichtet, zukünftig ausschließlich qualifizierte Berater mit dem Verkauf von Wertpapieren und anderen Anlageformen zu beauftragen. Damit verbunden ist auch eine stärkere Kontrolle der Beratungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.
Beipackzettel für Finanzprodukte - Inhalte
Der Begriff Beipackzettel für Finanzprodukte mag lapidar klingen und Zweifel an der Seriosität der Prospektpflicht wecken, aber tatsächlich haben die Inhalte der Verkaufsprospekte für Finanzanlagen rechtliche Folgen, die denen der typischen Beipackzettel, wie man sie von pharmazeutischen Produkten kennt, gleichkommen. Wertpapier-Emittenten sind mit dem neuen Gesetzentwurf über Verkaufsprospekte verpflichtet, bestimmte Inhalte in die Informationsbroschüren aufzunehmen, die als vertragliche Bestandteile anzusehen sind.
Die vorgeschriebenen Inhalte der Beipackzettel für Finanzprodukte beziehen sich unter anderem auf eine umfassende Information über die jeweilige Geldanlage. Dazu zählen detaillierte Angaben über die Art der Anlage. Darüber hinaus soll der Verkaufsprospekt über die exakten Laufzeiten und die Form der Verzinsung sowie über eine zu erwartende Rendite informieren. Wichtig ist vor allem die Offenlegung des Risikos, das mit einer Finanzanlage verbunden ist. Banken dürfen dieses Risiko zukünftig nicht verschweigen, sondern müssen Verbraucher darüber informieren, wie hoch das Verlustrisiko zu bewerten ist und in welchem Umfang Einlagen gesichert sind.
Beipackzettel für Finanzprodukte - Anlegerschutz
Im Rahmen des Anlegerschutzes sind verschiedene Maßnahmen vorgeschrieben, die Banken und Wertpapier-Emittenten betreffen. Dazu zählen
- Beipackzettel für Finanzprodukte,
- Kontrolle von Anlageberatern,
- verstärkte Finanzaufsicht.
Insbesondere die Prospektpflicht bindet Anlage-Institute stärker an die Inhalte von Verkaufsprospekten, als in der Vergangenheit. Verwendeten Banken und andere ihre Informationsbroschüren in der Vergangenheit verstärkt dazu, ihre Anlageprodukte positiv darzustellen und Anleger von ihren Produkten zu überzeugen, so sind sie nun zur Aufnahme vorgegebener Inhalte verpflichtet.
Unter anderem klärt der Beipackzettel für Finanzprodukte zukünftig darüber auf, in welchem Umfang Geldanlagen Kosten verursachen. Dazu zählen nicht allein mögliche Abschluss- und Depotgebühren, sondern Verbraucher erfahren auch, ob Provisionen für Berater in den Kosten enthalten sind. Grundsätzlich soll der Verkaufsprospekt auch dazu dienen, dem Verbraucher eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Anlageprodukte zu ermöglichen und ihm damit die Entscheidung für ein Angebot zu erleichtern. Als reine Werbebroschüren dienen die Verkaufsprospekte daher nicht mehr, denn ihre Inhalte sind verbindlich und werden vor der Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen auf Plausibilität überprüft.
Weitere Informationen
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