Beamte Pflegeversicherung
Schutz über private Pflegepflichtversicherung
Beamte haben keine Wahl: Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe (z.B. Lehrer, Richter) oder freie Heilfürsorge (z.B. Polizeibeamte, Soldaten) besteht in der Pflegeversicherung Versicherungspflicht. Dieser Personenkreis muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, bei die anteiligen, nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten versichert sind. Beamte und Heilfürsorgeberechtigte sind nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Auch Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und der Krankenversorgung für Bahnbeamte (KVB) müssen eine private Pflegeversicherung vorweisen. Die Verwaltung und Leistungserstattung wird dabei von den jeweiligen Versorgungseinrichtungen durchgeführt.
Private Pflegeversicherung: Ein Muss für Beamte
Beamte haben keinen Anspruch darauf, dass der Dienstherr sämtliche Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klargestellt (Az.: 2 BvR 2442/94).
Die Verfassungsrichter argumentierten in ihrer Begründung, dass die Pflicht zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung "keinen unzulässigen Eingriff in die Beamtenalimentation darstelle".
Aus diesem Grund ist jeder Beihilfe- oder Heilfürsorgeberechtigte dazu aufgerufen, eine beihilfekonforme Pflegeversicherung zur Absicherung des Pflegefallrisikos abzuschließen.
Zusatz zur Pflegeversicherung ratsam
Da die beihilfekonforme Pflegeversicherung lediglich Leistungen auf Basis der gesetzlichen Pflegeversicherung bietet, sollten Beamte den Schutz über eine Pflegezusatzversicherung aufstocken.
Dazu bieten sich die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung an. Welche Form der Zusatzversicherung zu wählen ist, hängt von den persönlichen Präferenzen ab.
Weitere Informationen zur Pflegeversicherung für Beamte
- Betreutes Wohnen(nächster Artikel)
Beamte müssen eine Pflegeversicherung abschließen. Dafür gibt es spezielle beihilfekonforme Pflegeversicherungen. Die private Pflegepflichtversicherung muss mit den Leistungen aus der Beihilfe dem Umfang der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen.