Bausparvertrag

Sparen für das eigene Heim

Der Staat fördert bereits seit 1952 den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Verbraucher können bei einem Bausparvertrag verschiedene staatliche Förderungen beanspruchen. Kritiker sehen jedoch nicht immer im Bausparen die beste Alternative. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengestellt.

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Der Bausparvertrag - eine lange Geschichte

Erstmalig schlossen sich 200 v.Chr. Menschen zum kollektiven Sparen in China zusammen. In der westlichen Welt entstand die erste Bausparkasse im Jahre 1775, sie wurde im englischen Birmingham gegründet. Die Gründung der ersten deutschen Bausparkasse erfolgte erst 110 Jahre später in Bielefeld.

Nach dem ersten und Zweiten Weltkrieg nahm die Bedeutung des Bausparens immer weiter zu. Bereits im Jahr 1952 hat man im Westen Deutschlands erkannt, dass die Förderung von Wohnungsbaumaßnahmen für den Wiederaufbau Deutschlands unerlässlich ist. Sie führte daraufhin die erste staatliche Förderung beim Bausparvertrag in Form der Wohnungsbauprämie ein. Diese Förderung können Bausparer noch heute beanspruchen. Zusätzlich gibt es inzwischen auch Förderungen in Form der Arbeitnehmersparzulage und des Wohn-Riesters.

Allerdings ist bei den staatlichen Förderungen zu beachten, dass sie zweckgebunden sind. Nur im Fall einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung des Darlehens ist eine Förderung möglich. Sollten bei einer zweckentfremdeten Verwendung staatliche Zulagen beansprucht worden sein, sind diese zurückzuzahlen.

Grundsätzlich stellt auch eine Renovierung oder der Kauf einer Einbauküche eine wohnungswirtschaftliche Verwendung dar. Falls Bausparer ihr Darlehen für eine solche Maßnahme nutzen, müssen sie die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie beziehungsweise der Arbeitnehmersparzulage nicht zurückerstatten. Bei der Inanspruchnahme des Wohn-Riesters beim Bausparvertrag darf das Darlehen jedoch nur für den Erwerb beziehungsweise die Entschuldung eines Eigenheims genutzt werden.

Vertragsgestaltung beim Bausparvertrag

Grundsätzlich wird beim Bausparen zwischen verschiedenen Phasen unterscheiden. Dies sind die Anspar-, Ruhe- und Darlehensphase. Ein Bausparer bestimmt bei Abschluss seines Vertrages eine feste Bausparsumme. In diesen Zusammenhang werden auch die Konditionen für das Darlehen aber auch die eingezahlten Beträge vereinbart. Grundsätzlich bieten die meisten Bausparkassen zwei verschiedene Varianten an. Bei der einen Variante erhält der Bausparer für eingezahlte Beiträge eine sehr gute Verzinsung, allerdings ist dann der Zinssatz für das Darlehn vergleichsweise hoch. Diese Verträge eigen sich vor allem für Kapitalanleger, die das Darlehen nicht beanspruchen wollen. Die zweite Möglichkeit sieht hingegen eine relativ niedrige Guthabenverzinsung, aber einen günstigsten Darlehnszins vor. Ein solcher Vertrag ist vor allem für Personen geeignet, die ein Bauvorhaben wirklich finanzieren möchten.

Beim Vertragsabschluss wird auch vereinbart, welcher Prozent der Bausparsumme in der Ansparphase in den Bausparvertrag einfließen muss. Dieser Betrag wird als Mindestsparsumme bezeichnet und beträgt üblicherweise 50 Prozent der Bausparsumme.

Der Bausparer hat die Möglichkeit, neben einer regelmäßigen Zahlung auch Sonderzahlungen zu leisten. So ist es theoretisch denkbar, dass er bereits nach kürzester Zeit die Mindestsparsumme erreicht hat. Allerdings gibt es auch eine Mindestsparzeit, diese wird auch als Ruhephase bezeichnet. Nach der Ruhephase kann sich ein Bausparer sein Guthaben, aber auch die Differenz zum Bausparvertrag als Darlehen auszahlen lassen.

Der Bausparvertrag - Vorteile und Nachteile

Eine Inanspruchnahme aller staatlichen Fördermöglichkeiten ist nur beim Erwerb beziehungsweise bei der Entschuldung einer Immobilie möglich. In der Regel ist hierfür eine hohe Bausparsumme notwendig. Bausparer erhalten bereits bei Vertragsabschluss für ein zukünftiges Darlehen einen sehr niedrigen Zinssatz zugesichert. Allerdings ist die Gewährung dieses Zinssatzes an eine Einzahlung des Bausparers in den Bausparvertrag gekoppelt. Kritiker sind der Meinung, dass der Verzicht auf eine hohe Guthabenverzinsung diesen Spareffekt bei den Kreditzinsen wieder aufhebt und eine Kapitalanlage mit einer höheren Rendite die bessere Alternative wäre.

Ebenfalls wird die Abschlussgebühr, zumeist beträgt sie 1,6 Prozent, als renditemindernd aufgeführt. Trotz der staatlichen Förderung steigt die Rendite bei einer hohen Bausparsumme aufgrund der Höchstförderbeträge kaum. Ein weiterer Nachteil dieser Finanzierung ist in der kurzen Darlehensphase und der damit verbundenen hohen Tilgung zu finden, aus diesem Grund sollte nie eine Komplettfinanzierung mittels eines Bausparers erfolgen.

Anders verhält es sich bei einer wohnungswirtschaftlichen Finanzierung mit einer kleinen Bausparsumme. In einem solchen Fall muss der Bausparer unter der Berücksichtigung der vermögenswirksamen Leistung häufig nur einen Mindestbeitrag für Inanspruchnahme der vollen Förderung der Wohnungsbauprämie in seinen Bausparvertrag einzahlen. Unter diesen Bedingungen ist die Rendite sehr hoch und auch die monatliche Tilgung des Darlehens möglich.

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