Zuteilung beim Bausparvertrag

Ratgeber für die Zuteilung

Für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens muss der Vertrag zuteilungsreif sein. Je nach Tarif ist ein bestimmtes Guthaben für die Zuteilung erforderlich. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Voraussetzungen für die Zuteilung

Jeder Bausparvertrag wird mit dem Hintergrund abgeschlossen, ein zinsgünstiges Darlehen in der Zukunft zu erhalten. Für die Zuteilung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme,
  • Ausreichende Bewertungszahl,
  • Erfüllung der Mindestvertragslaufzeit,
  • Antragstellung.

In den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) ist festgelegt, welche grundsätzlichen Kriterien für die Zuteilungsreife gelten. Zusätzlich variieren die Bedingungen je nach Tarif und Gesellschaft. Die Höhe des Mindestguthabens wird zu Beginn der Einzahlungsphase festgelegt. Durch Sonderzahlungen und staatliche Zulagen wird dieser Wert schneller erreicht. Gezahlte Zinsen der Bausparkasse erhöhen das Guthaben noch.

Die Mindestvertragsdauer bezeichnet die Laufzeit zwischen Vertragsschluss und Zuteilung, die mindestens zurückgelegt werden muss. Mit der Bewertungszahl wird die vertraglich festgelegte Zahl bezeichnet, die für die Zuteilung mindestens erreicht werden muss. Sie wird von der Bausparkasse selbst an Hand der Höhe des Sparguthabens, der Verzinsung und des vorausberechneten Jahreszinses ermittelt.

Der Zeitpunkt der Zuteilung lässt sich beim Abschluss des Vertrages nicht vorhersagen, da er vom künftigen Geldeingang bei der jeweiligen Bausparkasse abhängig ist. Verbindliche Zusagen darf die Bausparkasse hierüber nicht machen.

Hinweise zur Zuteilung beim Bausparvertrag

Bei gleich hohen Sparbeiträgen ist ein Bausparvertrag mit einer kleinen Bausparsumme folglich eher zuteilungsreif als ein Vertrag mit einer hohen Summe. Da eine Aufstockung in der Regel ohne Probleme vorgenommen werden kann, empfiehlt sich der Abschluss eines "kleineren" Vertrages. Zwar ist eine nachträgliche Absenkung der Bausparsumme möglich. Jedoch ist die Abschlussgebühr für die höhere Summe bezahlt worden, so dass der Vertrag insgesamt deutlich teurer ist.

Wird die monatliche Sparrate während der Laufzeit herabgesetzt, verlängert sich die Zuteilungsfrist. Durch Sonderzahlungen lässt sich diese Frist jedoch verkürzen. Normalerweise beträgt die Laufzeit zwischen acht und neun Jahren, wenn allein die tariflich vorgesehenen Regelsparbeiträge eingezahlt werden. Wer den Bausparvertrag nach Erreichen des Mindestsparguthabens fortführt, reduziert damit seinen Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen.

Im Rahmen der Zuteilung wird die Bausparsumme ausgezahlt, die sich aus dem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen zusammensetzt.

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