Bausparkassen

Mit Bausparen schneller ins eigene Heim

Bausparkassen bewilligen aus dem Sparguthaben ihrer Mitglieder zinsgünstige Bauspardarlehen, sobald ein Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat. Wir erklären nachfolgend, wie Bausparsumme, Bausparbeiträge und Zuteilungsreife im Zusammenhang stehen und welche Probleme ein Bauspardarlehen mit sich bringen kann.

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Die Idee der Bausparkassen

Die Idee der Bausparkassen stammt bereits aus dem 18. Jahrhundert und wurde in der britischen Stadt Birmingham erstmals verwirklicht. Die erste deutsche Bausparkasse wurde 1885 auf Betreiben des Pastors von Bodelschwingh in Bielefeld gegründet. Diese Bausparkassen waren eher mit den heutigen gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften vergleichbar und weniger auf die Errichtung von Eigenheimen ausgelegt.

Die Idee, die den Bausparkassen zugrunde lag, war zunächst relativ einfach. Man ging davon aus, dass sich zehn Personen zu einem Sparkollektiv zusammenschließen und jede dieser zehn Personen jährlich ein Zehntel ihrer Bausparsumme in das Kollektiv einzahlt. Dadurch käme es bereits nach einem Jahr zu einer Sparsumme, die für die Errichtung des ersten Hauses ausreichen würde. Der erste Sparer würde somit sein Haus bereits nach einem Jahr bauen können und erhielt zusätzlich zu seinem Zehntel Eigenkapital ein Bauspardarlehen von neun Zehnteln. Im nächsten Jahr kämen wieder zehn Sparanteile zusammen, neun der noch im Sparkollektiv verbliebenen Personen und zehn Prozent Tilgung des Sparers, der bereits sein Bauspardarlehen erhalten hätte. So könnte schon im zweiten Jahr der nächste Sparer sein Haus errichten. So ginge es zehn Jahre lang weiter, bis alle Sparer ihr Bauspardarlehen bekommen hätten. Wenn das letzte Bauspardarlehen ausgezahlt würde, wäre das erste bereits getilgt. Dieses Modell klingt stark vereinfacht, stellt aber das Grundprinzip einer Bausparkasse dar.

Bausparkassen und Zuteilung des Bauspardarlehens

In der Praxis gestaltet sich das Prinzip der Bausparkassen jedoch deutlich komplizierter und anonymer, als im vorhergehenden Beispiel dargestellt. Darin mochte man auch eine Einigung darüber vermissen, welcher Bausparer als erster sein Bauspardarlehen erhält. Es besteht also ein Problem bezüglich der Zuteilungsreife der Bauspardarlehen. In den Bausparkassen steht einer großen Anzahl von Bausparern eine ebenso große Anzahl von Bauwilligen gegenüber. Da ständig neue Bausparverträge abgeschlossen und Bauspardarlehen ausgezahlt werden, muss eine Regelung bestehen, nach der die Zuteilung der Bauspardarlehen erfolgt. Zu diesem Zweck entwickelte man ein Bewertungszahlensystem. Nur Bausparer, die eine notwendige Mindestbewertungszahl erreicht haben, können ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus muss das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben angespart und die Mindestvertragsdauer erfüllt sein. Die größte Unbekannte in diesem System stellt die Mindestbewertungszahl dar, denn keine Bausparkasse kann und darf schon beim Vertragsabschluss erklären, welche Mindestbewertungszahl ein Vertrag erreichen muss, um zuteilungsreif zu sein. Bausparverträge, die bezüglich des Mindestguthabens und der Vertragsdauer alle Voraussetzungen erfüllt haben, können unter Umständen nicht gleichzeitig ausgezahlt werden. In diesem Fall erhält der Bausparer zuerst sein Darlehen, der die höchste Bewertungszahl erreicht hat. In der Regel ist das derjenige mit dem höchsten Kapital. Zu dieser Problematik kommt es, weil in dem kollektiven Sparsystem nicht vorhergesagt werden kann, wann genügend Kapital für ein Darlehen verfügbar ist.

Bausparkassen und Bausparverträge

Wenn ein Hausbau oder ein Immobilienkauf ansteht, ist in den meisten Fällen die Finanzierung eines Großteils der Bau- oder Anschaffungskosten erforderlich. Institute, die sich typischerweise gegen Zahlung von Zinsen und Gebühren an einer Immobilienfinanzierung beteiligen, sind

  • Banken
  • Bausparkassen
  • Öffentliche Institutionen.

Gegenüber den anderen Institutionen bringen Bausparkassen die Besonderheit mit sich, dass vor der Zuteilung eines Bauspardarlehens bereits ein Teil der Bausparsumme angespart sein muss. Zu diesem Zweck ist der Abschluss von Bausparverträgen erforderlich, die mit der Einrichtung eines Bausparkontos einhergehen. Auf das Bausparkonto zahlt der Sparer regelmäßig, meist monatlich, einen fest vereinbarten Betrag ein. Dieser ermittelt sich auf der Grundlage der gewünschten Gesamtbausparsumme und der Laufzeit des Bausparvertrags. Eine Besonderheit des Bausparvertrags gegenüber anderen Sparverträgen besteht darin, dass er als besonders förderungswürdig anerkannt ist und daher die Sparbeiträge auch in Form von Vermögenswirksamen Leistungen erbracht werden können, an denen sich unter Umständen auch die Arbeitgeber der Sparer beteiligen. In diesem Fall erhalten Bausparer eine Arbeitnehmersparzulage, wenn ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen die Höchstgrenzen von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare nicht überschreitet. Darüber hinaus erhalten Bausparer mit einem jährlichen Höchsteinkommen von 25.600 Euro als Alleinstehende und 51 200 Euro als Ehepaare eine Wohnungsbauprämie.

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